Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
10. Februar 2012
Eine Gebühr, aber zwei Grundlagen
Feldberg führt die gesplittete Abwassergebühr ein.
FELDBERG. Der Verwaltungsaufwand für die Änderung der Abwassersatzung nach dem gesplitteten Gebührenmodell war enorm – und wie sich am Ende herausstellte, gar nicht notwendig. In Feldberg liegt der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung unter zwölf Prozent der Gesamtkosten und damit muss die gesplittete Abwassergebühr nicht zwingend eingeführt werden. Der Gemeinderat tat es doch. So liegen die Gebührensätze für 2012 bei 15 Cent Niederschlagswassergebühr und 3,66 Cent Schmutzwassergebühr.
Wie für fast alle Gemeinden im Hochschwarzwald ermittelte die Firma Schmidt und Häuser die Kalkulation für die gesplittete Abwassergebühr. In die Kalkulation ist bereits die Auswirkung des Anschlusses von Feldberg-Ort an die Kläranlage Todtnau ab 2013 eingearbeitet worden. Diese Maßnahme ist mit Kosten von rund drei Millionen Euro verbunden. Davon muss die Gemeinde Feldberg etwa zwei Millionen Euro aufbringen. Ferner hatte der Gemeinderat vor einem Jahr beschlossen, die Abwassergebühren in den drei Jahren von 2011 bis 2013 jeweils um 20 Cent zu erhöhen, um die Defizite etwas abzubauen.Werbung
Kämmerer Martin Hirt informierte, dass 57 Prozent der Gebäude mit versiegelten Flächen an die Niederschlagswasserentsorgung angeschlossen sind und so die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr schon gerechtfertigt sei. Nach dem Kalkulationsergebnis der Firma Schmidt und Häuser liegen die höchstzulässigen Gebührensätze für das Niederschlagswasser bei 18 Cent pro Quadratmeter angeschlossener und versiegelter Fläche und beim Schmutzwasser bei 3,98 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser.
Der Gemeinderat hatte im Vorfeld der Verwaltung den Arbeitsauftrag erteilt, dass aufgrund des neuen Abwassergebührenmodells keine höhere Belastung der Bürger stattfinden sollte und die gemeinde lediglich dieselben Gebühreneinnahmen, wie nach dem alten Modell haben sollte. Deshalb schlug die Verwaltung vor, dass bei der Niederschlagswassergebühr nicht der höchstzulässige Gebührensatz von 18 Cent, sondern nur 15 Cent pro Quadratmeter versiegelter und angeschlossener Fläche erhoben wird. Ein Gebührensatz in dieser Höhe sei vollkommen ausreichend, da auch im Bereich Schmutzwasser keine komplette Kostendeckung erreicht werden kann.
Rückwirkend zum 1. Januar 2010 werden den Bürgern nun folgende Gebührensätze in Rechnung gestellt: Für das Jahr 2010 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,15 Euro und die Schmutzwassergebühr 3,26 Euro je Kubikmeter. Im Jahr 2011: (0,15/3,46 Euro), 2012: (0,15 /3,66) und 2013: (0,15 /3,86).
Gemeinderat Frank Link kritisierte, das Ganze habe nur einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich gezogen und Hubertus Knoblauch hinterfragte, ob die Einführung sinnvoll sei? Wolfgang Imberi sah die Gemeinde bei einer Anschlussquote von 57 Prozent an die öffentliche Entwässerung so auf der sicheren Seite stehen. Mit dem Splitting der Gebühren folge man dem politischen Willen, Flächen zu entsiegeln, meinte Bürgermeister Wirbser. Bernhard Andris erkundigte sich nach Härtefällen und den Kosten für die Erhebung. Härtefälle gebe es keine, so Bürgermeister Wirbser. Ein Betrieb und die Gemeinde müssten mehr bezahlen. Die Kosten bezifferte er auf 8700 Euro plus Arbeitsaufwand von Kämmerei und Bauhof für die Ortsbesichtigungen.
Autor: Ralf Morys
