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02. Dezember 2011 18:00 Uhr

Kaiserstuhl

Stadtjubiläen – große Feste dank schummelnder Mönche?

Bahlingen, Riegel, Forchheim und Burkheim – 2012 feiern vier Kaiserstuhl-Städtchen ihr 1250-jähriges Bestehen. Doch haben die Jubiläen auch damit zu tun, dass Mönche im 12. Jahrhundert ein bisschen geschummelt haben?

  1. Brief und Siegel aus dem Mittelalter: ein Dokument vom Oberrhein aus dem Jahr 1375. Doch nicht immer halten Historiker den Inhalt alter Urkunden und Dokumente für korrekt. Foto: Hupka

Das kommende Jahr ist rund um den Kaiserstuhl ein Jahr der Jubiläen. Eine ganze Reihe von Gemeinden feiern die erste Erwähnung ihres Namens in einer Urkunde. So nehmen Bahlingen, Riegel, Forchheim und Burkheim eine Urkunde aus dem Jahr 762 zum Anlass, um ihr 1250-Jähriges groß in Szene zu setzen. Bei Endingen, Kiechlinsbergen, aber auch Sexau sind es 100 Jahre weniger.

Manipulierte Urkunden – vor einigen Jahrhunderten keine Seltenheit

Allerdings steht das Jubiläum gerade bei den 1250-Jahrfeiern auf wackeligen Beinen. Der Verdacht besteht, dass die schriftlichen Erwähnungen schlicht gefälscht sind. Die Jahreszahl geht zurück auf das Testament des Straßburger Bischofs Heddo (Eddo, Eto, Eticho). Der soll im Jahr 762 ein Testament verfasst haben und darin dem nach ihm benannten Benediktinerkloster Ettenheimmünster Besitztümer in der Ortenau, im Breisgau, im Elsass und in der Schweiz zugesprochen haben. Doch ein schriftliches Dokument dieses Heddo ist der Nachwelt nicht erhalten geblieben. Im Generallandesarchiv in Karlsruhe ist nur eine Abschrift aus dem Jahr 1457 von einer Abschrift aus dem Jahr 1121 zu finden.

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Im 12. Jahrhundert unterstand das Kloster dem Bistum Straßburg und die Benediktiner aus Ettenheimmünster lagen ständig im Streit mit ihrem Bischof. Nicht ausgeschlossen, dass die Mönche ihre Besitzurkunden etwas manipulierten. Das war nicht unüblich. Die Historiker gehen davon aus, dass die Abschrift eine authentische Urkunde als Vorlage hatte. Ob darin aber wirklich Bahlingen, Riegel, Forchheim und Burkheim auftauchten, muss offen bleiben. Kurioserweise feiern Kippenheim und Oberschopfheim ihr 1250-Jähriges im Jahr 2013 und berufen sich ebenfalls auf das Heddo-Testament. Nach der Regesten-Sammlung des Großherzoglich badischen Landesarchivs, die im Jahr 1836 herausgegeben wurde, ist das Testament auf den 13. März 763 datiert. Allerdings ist die südliche Ortenau nicht grundsätzlich ein Jahr später dran als der Breisgau: Auch Rust feiert 2012 sein 1250-jähriges Bestehen, weil der Ort ebenfalls in der Testamentsabschrift auftaucht. Von den Anstrengungen der Benediktiner in Ettenheimmünster im 12. Jahrhundert, sich durch mehr oder weniger frisierte Urkunden ihren Besitzstand zu sichern, sind auch Städte und Orte wie Waldkirch betroffen, die ihre urkundliche Ersterwähnung auf eine Schenkung eines Grafen Rudhard an Ettenheimmünster im Jahr 926 beziehen. Auch diese Urkunde, welche die Besitzrechte der Klöster in Ettenheimmünster und Waldkirch klären sollte, dürfte gefälscht sein.

"Die Zahl ist einfach ein Anlass zum Feiern"

Doch nicht nur die Mönche am Ettenbach haben versucht, mit Tinte ihren Besitz zu behaupten. Auch die Mönche im Kloster Ebersheim jenseits des Rheins beschritten diesen Weg. Sie versuchten im 12. Jahrhundert, sich des Zugriffs der Straßburger Bischöfe zu erwehren. Dabei kam eine Urkunde Karls des Großen aus dem Jahr 770 heraus, die Weisweil als Besitz des Klosters ausweist. Auch hier ist die Fälschung wohl nicht ganz falsch. Der elsässische Herzog Etticho dürfte im 7. Jahrhundert wirklich Weisweil an Ebersheim übertragen und die Karolinger das Kloster in Schutz genommen haben. Aber im 12. Jahrhundert hatte die mündliche Überlieferung aus jener Zeit gewisse Lücken und Mängel und so kann die Urkunde heutigen Erkenntnissen über die Zeit der Karolinger nicht mehr standhalten.

Zur Unsicherheit, wie aussagekräftig die Ersterwähnungen sind, meint Kreisarchivar Gerhard Auer: "Die Zahl ist einfach ein Anlass zum Feiern." Die Riegeler kann die Unsicherheit sowieso nicht kratzen. Denn eigentlich haben sie mit dem Mittelalter nicht viel am Hut und feiern ihre Größe während der Römerzeit. Auch für die anderen Orte gilt, dass es meist Belege über eine Siedlungsgeschichte bis in die Steinzeit gibt. Gegeben hat es die Orte also schon. Nur die Urkunde dazu fehlt.

Die "Richardis-Urkunde" gibt Sicherheit

Nach der Abschrift des Heddo-Testaments könnte auch Oberrotweil Jubiläums feiern. Denn mit dem in der Urkunde genannte Rotwilare dürfte Ober- oder Niederrotweil gemeint sein. Feiern könnten auch die Wöllinger, doch die gibt es nicht mehr. Wöllingen nahe Wyhl ist in grauer Vorzeit aufgegeben worden.

Mehr Sicherheit im Feiern haben jene Gemeinden, die 2012 ihr 1150-Jähriges feiern. Dazu gehören Endingen, Kiechlinsbergen und Sexau. Ihre Ersterwähnung gründet auf die "Richardis-Urkunde" aus dem Jahr 862. Ludwig der Deutsche, König des Ostfrankenreiches, verheiratete seinen Sohn Karl den Dicken mit der elsässischen Grafentochter Richardis. Als Morgengabe an die Braut überschrieb Ludwig seinem Sohn, den er zum Grafen im Breisgau machte, Güter in Kiechlinsbergen, Endingen, Bahlingen und Sexau. Diese Urkunde halten die Historiker für echt.

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Autor: Michael Haberer