Fotos: Für welches Vergehen hagelt es wie viel Bußgeld?

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5 Euro: Laute Musik gehört zur Party bis weit nach Mitternacht an einem Baggersee in der Nähe eines Wohngebiets (z.B. Seepark)? Wer das findet, obwohl die von Anwohnern alarmierte Polizei ihn bereits verwarnt hat, kann zu 5 bis 5000 Euro verdonnert werden.

5 Euro: Laute Musik gehört zur Party bis weit nach Mitternacht an einem Baggersee in der Nähe eines Wohngebiets (z.B. Seepark)? Wer das findet, obwohl die von Anwohnern alarmierte Polizei ihn bereits verwarnt hat, kann zu 5 bis 5000 Euro verdonnert werden.Foto: Dominic Rock


5 Euro: Laute Musik gehört zur Party bis weit nach Mitternacht an einem Baggersee in der Nähe eines Wohngebiets (z.B. Seepark)? Wer das findet, obwohl die von Anwohnern alarmierte Polizei ihn bereits verwarnt hat, kann zu 5 bis 5000 Euro verdonnert werden.
10 Euro: Das Fahrrad ist an sich ein preiswertes Fortbewegungsmittel. Es sei denn, man will Zeit sparen und fährt durch die Fußgängerzone. Selbst bei "fahrlässiger Begehung" kennt der Bußgeldkatalog Straßenverkehr kein Pardon: 10 bis 20 Euro sind futsch.
10 Euro: Familie H. verlängert die Schulferien eigenmächtig und verstößt damit gegen die Schulpflicht. Folglich tritt die Bußgeldbehörde auf den Plan. Entschieden wird nach Einzelfall, als Anhaltspunkt gelten aber 10 Euro pro fehlendem Schultag.
35 Euro: Nach Freiburgs Polizeiverordnung gehören Hunde in der Fußgängerzone Innenstadt und im Naturschutzgebiet Rieselfeld an die Leine. Beim Erstverstoß werden in der Regel 35 Euro, in schweren Fällen 100 Euro festgesetzt. Der Bußgeldrahmen endet bei 5000 Euro.
10.900 Euro: Die Fußball-WM ist abgehakt – außer für die Schatzmeister der beiden Finalisten. Wegen ihrer harten Spielweise im Endspiel belegte der Weltverband die Spanier mit 7300 Euro, die Niederländer mit 10.900 Euro Bußgeld. (Zuvor hatte die Fifa an beide Teams 20 bzw. 16 Millionen Euro an Prämien ausgeschüttet.)

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