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Fotos: Mutterschutz, Müll, Schienenlärm – Bundesrat beschließt neue Gesetze

BZ-Redaktion

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Sa, 13. Mai 2017 um 16:14 Uhr

Deutschland

Für Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte gibt es künftig härtere Strafen, Abfallfirmen müssen mehr Müll wiederverwerten: Der Bundesrat hat eine Reihe von Gesetzen beschlossen.

Fußfessel: Extremistische Gefährder können zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Das neue BKA-Gesetz erlaubt dem Bundeskriminalamt die Aufenthaltsüberwachung, gibt es Hinweise auf einen möglichen Anschlag. Auch der Aufenthalt verurteilter Extremisten kann per Fußfessel überwacht werden.
Fußfessel: Extremistische Gefährder können zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Das neue BKA-Gesetz erlaubt dem Bundeskriminalamt die Aufenthaltsüberwachung, gibt es Hinweise auf einen möglichen Anschlag. Auch der Aufenthalt verurteilter Extremisten kann per Fußfessel überwacht werden. Foto: dpa
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Schutz von Polizisten: Angriffe auf Polizisten oder Rettungskräfte werden künftig härter bestraft: Schon bei Attacken etwa auf Streifen können dann Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Gaffen an Unfallstellen und das Blockieren einer Rettungsgasse steht neu unter Strafe.
Schutz von Polizisten: Angriffe auf Polizisten oder Rettungskräfte werden künftig härter bestraft: Schon bei Attacken etwa auf Streifen können dann Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Gaffen an Unfallstellen und das Blockieren einer Rettungsgasse steht neu unter Strafe. Foto: dpa
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Burka-Teilverbot: Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen.
Burka-Teilverbot: Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen. Foto: dpa
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Lohngleichheit: Frauen sollen in Zukunft nicht mehr weniger verdienen als Männer. Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern können daher künftig Informationen darüber verlangen können, was vergleichbare Kollegen bekommen.
Lohngleichheit: Frauen sollen in Zukunft nicht mehr weniger verdienen als Männer. Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern können daher künftig Informationen darüber verlangen können, was vergleichbare Kollegen bekommen. Foto: fotolia.com/Yuri Arcurs
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Fluggastdaten: Luftfahrtunternehmen müssen die Daten von Passagieren speichern, die aus einem EU-Staat in einen Nicht-EU-Land fliegen oder umgekehrt. Das soll dem Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität dienen. Zu den Daten gehören Name, Kreditkartennummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse.
Fluggastdaten: Luftfahrtunternehmen müssen die Daten von Passagieren speichern, die aus einem EU-Staat in einen Nicht-EU-Land fliegen oder umgekehrt. Das soll dem Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität dienen. Zu den Daten gehören Name, Kreditkartennummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse. Foto: dpa
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Mutterschutz: Der Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem erhalten Mütter von Kindern mit Behinderung künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz. Auch bei Fehlgeburten wird der Schutz erweitert.
Mutterschutz: Der Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem erhalten Mütter von Kindern mit Behinderung künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz. Auch bei Fehlgeburten wird der Schutz erweitert. Foto: dpa
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Müll: Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen steigt bis 2022 von 36 Prozent auf 63 Prozent. Das ist der Anteil am Müll, den die sammelnden Unternehmen der Wiederverwertung zuführen müssen. Die Quote für Metalle, Papier und Glas steigt auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig für Getränkeverpackungen eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent. Geschäfte müssen gesondert auf Regale mit Mehrwegflaschen hinweisen.
Müll: Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen steigt bis 2022 von 36 Prozent auf 63 Prozent. Das ist der Anteil am Müll, den die sammelnden Unternehmen der Wiederverwertung zuführen müssen. Die Quote für Metalle, Papier und Glas steigt auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig für Getränkeverpackungen eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent. Geschäfte müssen gesondert auf Regale mit Mehrwegflaschen hinweisen. Foto: dpa
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Netzneutralität: Verstöße gegen die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet werden in Zukunft durch die Bundesnetzagentur geahndet. Sie kann bei Verstößen Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängen.
Netzneutralität: Verstöße gegen die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet werden in Zukunft durch die Bundesnetzagentur geahndet. Sie kann bei Verstößen Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängen. Foto: dpa
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Ladesäulen: Fahrer von Elektroautos können ihre Wagen künftig leichter aufladen. Anders als bisher ist für das punktuelle Laden kein Vertrag mehr nötig.
Ladesäulen: Fahrer von Elektroautos können ihre Wagen künftig leichter aufladen. Anders als bisher ist für das punktuelle Laden kein Vertrag mehr nötig. Foto: dpa
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Carsharing: Wer das Auto mit anderen Fahrern teilt, soll leichter und günstiger parken. Kommunen können Parkgebühren für Car-Sharing-Autos senken oder streichen, sie können auch Flächen allein für solche Fahrzeuge reservieren.
Carsharing: Wer das Auto mit anderen Fahrern teilt, soll leichter und günstiger parken. Kommunen können Parkgebühren für Car-Sharing-Autos senken oder streichen, sie können auch Flächen allein für solche Fahrzeuge reservieren. Foto: dpa
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Schienenlärm: Für laute Güterwagen gilt ab Ende 2020 ein Fahrverbot auf deutschen Schienen. Ein neues Gesetz legt einen Grenzwert für Schallemissionen fest, den Güterzüge nicht überschreiten dürfen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot drohen bis zu 50 000 Euro Strafe.
Schienenlärm: Für laute Güterwagen gilt ab Ende 2020 ein Fahrverbot auf deutschen Schienen. Ein neues Gesetz legt einen Grenzwert für Schallemissionen fest, den Güterzüge nicht überschreiten dürfen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot drohen bis zu 50 000 Euro Strafe. Foto: Siegfried Gollrad
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Immobilienkredite: Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin soll mit neuen Befugnissen Immobilienblasen verhindern. So soll die Bafin Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festlegen. Zudem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert.
Immobilienkredite: Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin soll mit neuen Befugnissen Immobilienblasen verhindern. So soll die Bafin Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festlegen. Zudem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert. Foto: Fotolia.com/babimu
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Ressort: Deutschland

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