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26. Januar 2012
Tödlicher Glatteisunfall in der Wiehre: Eine Eisplatte als Falle
Richter verurteilt Autofahrerin nach tödlichem Glatteisunfall, obwohl sie langsam gefahren war.
Zur tödlichen Eisfalle wurde am 17. Dezember 2010 um 12.30 Uhr die von Eis und Schnee ungeräumte Zasiusstraße in der Wiehre für eine 85-jährige Anwohnerin. Als die alte Dame die Zasiusstraße an der Kreuzung Dreikönigstraße überquerte, wurde sie von einer Autofahrerin angefahren, die ihr Auto wegen einer 25 Meter langen Eisplatte nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte, trotz niedriger Geschwindigkeit. Die 85-Jährige zog sich tödliche Kopfverletzungen zu. Die Autofahrerin wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht schuldig gesprochen.
Die 61-jährige Angeklagte ist sehr nervös. Der Tod der alten Dame, auf die sie unaufhaltsam mit blockierten Rädern zugerutscht war, macht ihr zu schaffen. Ein Jahr nach dem Unfall quälen sie immer noch Alpträume. Dabei war sie bei jenem winterlichen Wetter extra vorsichtig und langsam gefahren. Nicht schneller als 23 Stundenkilometer ist sie gewesen, so ein Unfallsachverständiger, als sie die alte Dame, die auf dem Heimweg von Arzt und Apotheke war, erkennen konnte. Doch die tückischen Eisverhältnisse auf der Straße verhinderten ein rechtzeitiges Anhalten. Die Winterreifen auf den Vorderrädern blockierten sofort und das Auto rutschte trotz des Antiblockiersystems unlenkbar auf die alte Dame zu, die inzwischen die Straßenmitte erreicht hatte. Wäre die Angeklagte drei Stundenkilometer langsamer gefahren, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen.Werbung
Die Anklage warf der Autofahrerin pflichtwidriges, weil angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse zu schnelles Fahren und damit eine fahrlässige Tötung vor. Sie hätte Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Zeugen bestätigten, dass die Straße dort außergewöhnlich glatt gewesen sein. Ein Polizist, der den Unfall aufgenommen hatte, schilderte, dass er sofort den Straßendienst der Freiburger Abfallwirtschaft aufgefordert habe, dieses "wahnsinnige Eis" zu entschärfen. Die Antwort lautete: Die Zasiusstraße sei in der Straßenklasse 3 und die werde erst nach den Straßen der Klassen 1 und 2 geräumt. Es werde deshalb noch dauern. Der Polizist bestand jedoch auf sofortiger Räumung, da sich inzwischen ein zweiter Auffahrunfall an derselben Stelle ereignet hatte. Der angeforderte Streuwagen kam dann doch und musste insgesamt drei Mal salzen, bevor die festgefahrene Eisplatte ihre Gefährlichkeit verlor.
Strafrichter Ruby sprach die Autofahrerin der fahrlässigen Tötung schuldig. Er machte ihr zum Vorwurf, für die winterlichen Straßenverhältnisse zu schnell gefahren zu sein. Sie hätte mit Glatteisecken rechnen und deshalb noch langsamer als 23 Stundenkilometer fahren müssen. Notfalls dürfe nach der Rechtsprechung nicht schneller als fünf oder zehn Stundenkilometer gefahren werden. "Das ist natürlich viel verlangt. Das sind extrem hohe Anforderungen, so wenig sie auch der Realität entsprechen", meinte Ruby und stellte fest: "Es gibt kein Recht auf Autofahren."
Als Strafmaß setzte er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro fest und setzte sie quasi zur Bewährung aus. Juristisch ist das eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Als Bewährungsauflage muss die Verurteilte 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen. Der Staatsanwalt hatte diese Geldstrafe ohne Bewährung gefordert.
Auf Freispruch hingegen hatte Verteidiger Müller-Dalhoff plädiert. Seine Mandantin sei vorsichtig und langsam gefahren und habe nicht ahnen können, dass sich an der Stelle eine Eisplatte befinden würde. Zumal sie an vier Kreuzungen der Zasiusstraße zuvor ihr Auto jeweils ohne Probleme bis zu Stillstand hatte abbremsen können.
Autor: Peter Sliwka
