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Amtliche Hilfe zur Selbsthilfe

  • Fr, 14. November 2003
    Freiburg

Die gesetzliche Betreuung wird in der Gesellschaft häufig negativ gesehen - zu Unrecht, wie nicht nur die Betreuer meinen.

Die Zwiespältigkeit des Begriffes ist offenkundig. Die Rede ist von der gesetzlichen Betreuung, die einem Menschen zugute kommt oder der ein Mensch unterworfen wird, der aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht mehr imstande ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Beide Lesarten sind möglich. Und möglicherweise ist es diese Doppeldeutigkeit, die die Betreuung und die Betreuer in ein schlechtes Licht setzt.

Auch Leonie Fuhrmann (alle Namen geändert) hatte sich am Anfang mit Händen und Füßen gesträubt. Am Ende eines mehrmonatigen Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik und 600 Kilometer von Mutter und Schwester entfernt, blieb der 48-Jährigen jedoch keine andere Wahl. Nach mehreren erfolglosen ...

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