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14. Mai 2009

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Städtische Standorte

Die Entscheidung war gut gemeint, blieb jedoch wirkungslos: Mobilfunkantennen sind auf städtischen Einrichtungen seit 2001 tabu. Für Anlagen, die dort bereits installiert waren, sollten die Verträge gekündigt werden. Dieses Konzept hat jedoch nicht dafür gesorgt, dass die Strahlenbelastung für "sensible Einrichtungen" abnimmt. Auf dem Kepler-Gymnasium im Rieselfeld gibt es beispielsweise eine Anlage, die Ende Juli dieses Jahres abgebaut werden muss. Allerdings suchte sich der Betreiber einen neuen Standort in der Umgebung: bei einem Privateigentümer in der Rieselfeldallee 39. Dieses Haus ist nun zwar weiter weg vom Kepler-Gymnasium, befindet sich aber in unmittelbarer Nachbarschaft zur Clara-Grunwald-Grundschule.

Ähnlich sieht es mit der Anlage auf dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen in der Basler Straße in der Wiehre aus, die der Betreiber im zweiten Quartal 2009 abbauen muss. Hier gibt es einen Ersatzstandort auf einem Haus in der Talstraße 9: Noch näher an der Turnseeschule als zuvor. Von den insgesamt vier Anlagen, bei denen die Stadtverwaltung den Betreibern gekündigt hat, fanden diese nur in einem Fall keinen alternativen Standort in der Umgebung: Die Antennen auf dem Hildaturm (Wiehre) wurden 2007 ersatzlos entfernt.

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Im Moment befinden sich 15 der 107 Mobilfunkstandorte Freiburgs auf Immobilien der Stadt oder ihrer Gesellschaften. Die anderen städtischen Standorte sind laut Verwaltung weit weg von Wohnhäusern und werden deshalb beibehalten. Auch für Anlagen auf Gebäuden der städtischen Gesellschaften werden keine Änderungen vorgeschlagen.

Standorte der Stadtbau


Die städtische Tochtergesellschaft Stadtbau (FSB) hat festgelegt, dass auf ihren Häusern keine weiteren Mobilfunkantennen errichtet werden. Darüber wurde der Aufsichtsrat 2002 informiert. Verträge für bestehende Anlagen laufen jedoch nach wie vor – obwohl sie auf Wohnhäusern stehen, die sich mitten in bebauten Gebieten nahe Schulen und Kindergärten befinden. Warum die Verträge nicht gekündigt wurden, könne er nicht erklären, sagt FSB-Chef Ralf Klausmann: "Eigentlich sollte für die FSB das gleiche gelten wie für die städtischen Gebäude." In den vergangenen Jahren sei Mobilfunk bei der FSB aber nie ein größeres Thema gewesen, auch nicht im Aufsichtsrat. Theoretisch wäre es kein Problem, den Betreibern zu kündigen: Die Verträge haben zum Teil nur Kündigungsfristen von zwölf Monaten. Die FSB erhält von den Mobilfunkbetreibern je nach Anlage eine jährliche Miete zwischen 5000 und 15 000 Euro. Fünf Häuser sind betroffen: Wirthstraße 18 (Landwasser), Bugginger Straße 2 (Weingarten), Krozinger Straße 52 (Weingarten), Eschholzstraße 100 (Stühlinger) und Stefan-Meier-Straße 167 (Herdern).

Private Standorte

Auch im Umgang mit privaten Standortvermietern erweisen sich die Mobilfunkbetreiber als hartnäckig. Der Schausteller Werner Kurze streitet sich bereits seit Jahren mit dem Anbieter O: Er will nicht mehr, dass auf seinem Gelände am Rebenweg in Weingarten ein 44,70 Meter hoher Mobilfunkmast errichtet wird – obwohl Kurze 2003 einen Vertrag mit O über zehn Jahre abgeschlossen hat. O möchte an dem Standort festhalten, wie Pressesprecher Thomas Lichtenberger sagt. Damit weist er eine Aussage von Baureferent Norbert Schröder-Klings zurück, der kürzlich gesagt hatte, O habe inzwischen andere Pläne. Ganz falsch war dies allerdings nicht: Der Mobilfunkbetreiber verhandelt mittlerweile mit weiteren Hauseigentümern in der Umgebung. Dort geht es allerdings nicht um Sendemasten, sondern um kleinere Dachantennenanlagen. O werde sich für den Standort entscheiden, der schneller zu realisieren sei, sagt Lichtenberger: "Wir haben in Weingarten ein dringendes Kapazitätsproblem." Dass Werner Kurze inzwischen gegen den Mast ist, hat damit zu tun, dass es aus der Nachbarschaft viel Protest gab. Eine Bürgerinitiative gründete sich, beschwerte sich bei der Stadtverwaltung und beim Regierungspräsidium. Jedoch ohne Erfolg. Das Grundstück liegt – trotz der Nähe zu Wohnhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen – in einem Gewerbegebiet, wo ein solches Vorhaben ohne Probleme genehmigt wird. Zum aktuellen Stand der Verhandlungen wollten sich weder Kurze noch sein Anwalt äußern. Auch nicht zu der Frage, inwieweit Kurze derzeit schon Mietzahlungen von O für das Grundstück erhält.

Autor: bbe