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09. August 2012 17:42 Uhr
Überfall
Bankraub: Selbst ernannter Robin Hood muss vier Jahre in Haft
Den Robin Hood hat ihm das Gericht nicht abgenommen: Ein Freiburger Bankräuber muss vier Jahre in Haft. Er hatte ausgesagt, einen Teil der Beute verschenkt zu haben. In Sicherungsverwahrung muss der depressive Mann nicht.
"Ich nehme das Urteil an", erklärte der 46 Jahre angeklagte nach dem Spruch des Landgerichts Freiburg. Das hatte ihn wegen des Überfalls auf eine Sparkassenfiliale in Freiburg am 16. Februar 2012 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Verteidiger Robert Phleps hatte auf maximal drei Jahre plädiert, nickte aber dennoch zustimmend. Da auch Staatsanwalt Ganser auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig. Von einer erneuten Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe sah das Gericht ab.
Am 16. Februar 2012 um 17.30 Uhr war der 46-Jährige in eine Bank im Stadtteil Stühlinger gegangen. Er bedrohte die beiden Bankmitarbeiterinnen mit einer ungeladenen Schreckschusspistole, wies sie an, ihm Geld zu geben und die Finger vom Alarmknopf zu lassen. Eine Angestellte wich in den Sozialraum aus und rief die Polizei. Die andere händigte dem unmaskierten Täter knapp 7000 Euro in verschiedenen Währungen aus.
Vier Tage nach dem Überfall stellte sich der 46-Jährige der Polizei und sagte, er halte es in Freiheit nicht mehr aus. Wie sich zeigte, waren dem Mann persönliche Probleme über den Kopf gewachsen: Im April 2008 war er in Freiburg auf Bewährung aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Er hatte 20 Jahre wegen eines versuchten und eines vollendeten Totschlags eingesessen. Innerhalb von zwei Jahren waren seine Ehe und eine weitere Beziehung gescheitert. Er griff wie schon so oft zum Alkohol und begann mit dem Spielen an Automaten. Der 46-Jährige bemerkte eigenen Angaben zufolge zwar seinen langsamen Abstieg, konnte aber keine Hilfe annehmen. Im Januar 2012 sah er keinen Sinn mehr im Leben – knapp überlebte er einen Suizidversuch. Einen Monat später betrat er die Bank im Stühlinger.
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Im Übrigen glaubten ihm die Richter seine Angaben. "Das war ein ehrliches, von Reue und Einsicht getragenes Geständnis. Da hat man gemerkt, dass der Angeklagte reinen Tisch machen wollte", fasste der Vorsitzende Richter Arne Wiemann seinen Eindruck in der Urteilsbegründung zusammen.
Der Bankraub sei der Hilferuf eines depressiven und deshalb in seiner Schuldfähigkeit erheblich verminderten Mannes gewesen und habe deshalb nichts mit den Gewalttaten zu tun, die der Angeklagte zuvor begangen habe. Mit diesen Argumenten folgte das Gericht den Argumenten des psychiatrischen Gutachters und schloss aus rechtlichen Gründen die Anordnung der Sicherungsverwahrung aus.
- Rückblick: Bankräuber oder moderner Robin Hood?
Autor: Peter Sliwka



