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14. Dezember 2011
Bauunternehmen ignorieren Baumschutzsatzung: Wie die Axt im Walde
Wenn geplanten Bauprojekten Bäume im Wege stehen, wird auf die Baumschutzsatzung manchmal wenig Rücksicht genommen.
Absicht oder einfach Schusseligkeit? In der jüngsten Zeit mehren sich in Freiburg Fälle, wo bei geplanten Bauprojekten Bäume abgeholzt werden, die eigentlich erhalten bleiben sollten. Die Schuld wird meistens auf die Gartenbaufirmen geschoben. Viele Bürger vermuten jedoch, dass die Bauunternehmen "Fakten schaffen wollen" und ein Bußgeld billigend in Kauf nehmen – da es bei einem Millionenprojekt sowieso nicht ins Gewicht fällt.
Am meisten Aufsehen erregte in der jüngsten Vergangenheit ein Fall im Stadtteil Betzenhausen. Dort plant die Firma Treubau ein neues Baugebiet. Doch schon bevor die Baufirma überhaupt offiziell Eigentümerin des Areals war, rodete eine Gartenfirma die gesamte Fläche. Betroffen waren auch eine Handvoll Bäume, die durch die Baumschutzsatzung als erhaltenswert eingestuft waren. Die Anwohner tobten und schimpften auf die Treubau, diese wiederum schob die Schuld auf die Gartenfirma.Derzeit läuft ein Bußgeldverfahren, für Mitte Dezember ist eine Gerichtsverhandlung angesetzt. Angeklagt ist Franz Schildecker, dem damals die Firma Schildecker Garten- und Landschaftsbau GmbH gehörte, die die Arbeiten ausführte. Das Unternehmen musste inzwischen – allerdings aus anderen Gründen – Insolvenz anmelden, Franz Schildecker ist jedoch nach wie vor Miteigentümer einer Rollrasen- und einer Sportplatzbaufirma. 5000 Euro sind als Bußgeld angesetzt. Schildecker hält dies für "unverhältnismäßig", will aber für den Schaden geradestehen. Denn tatsächlich habe allein seine Firma den Vorfall zu verantworten, einer seiner Mitarbeiter habe "es etwas zu gut gemeint" – trotz richtiger Anweisung.
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Dass es Fehler bei Baumfällarbeiten gibt, liege jedoch nicht nur an den Mitarbeitern der Gartenbaufirmen, berichtet ein Gärtner, der namentlich nicht genannt werden möchte. Bei Bauprojekten müsse meistens alles "schnell, schnell" gehen, sagt er. Deshalb würden Bäume auch schon einmal gefällt, obwohl es noch gar keine offizielle Erlaubnis gebe. Er vermutet, dass die Bauunternehmen mögliche Strafen in Kauf nehmen. Ein ähnliches Gefühl hat eine Bürgerinitiative, die sich gegen das Baugebiet der Treubau in Betzenhausen gegründet hat. Und auch viele andere Freiburger Bürger äußern immer mal wieder diesen Verdacht.
Vergehen passieren jedoch nicht nur bei Projekten von privaten Baufirmen. Auch öffentliche Auftraggeber sind betroffen. Im Sommer gab es Streit um ein geplantes Baugebiet im Stadtteil Günterstal, wo der womöglich älteste Urwelt-Mammutbaum Deutschlands im Schredder landete. Die Stadtverwaltung, der die Fläche größtenteils gehört, behauptet mittlerweile, dass der Baum nicht erhalten werden sollte. SPD-Stadtrat Walter Krögner, der sich für den Baum eingesetzt hatte, ärgert sich sehr über diese Darstellung. Zwar habe der Gemeinderat tatsächlich einem Entwurf zugestimmt, der diesen Passus nicht enthalten habe. Dazu sei es aber nur gekommen, so vermutet Krögner, weil durch ein Versehen der Verwaltung ein früherer Beschluss der Stadträte, dass der Mammutbaum sehr wohl erhalten werden soll, nicht mehr in die endgültige Fassung des Gemeinderatspapiers übernommen wurde. Ihm selbst sei das Fehlen der zusätzlichen Textstelle auch erst zu spät aufgefallen, gibt Krögner zu.
Ärger um abgeholzte Bäume gab es zuletzt auch im Stadtteil Zähringen. Vor rund drei Wochen agierte dort ein Baggerfahrer etwas vorschnell. Er fällte im Auftrag der Freiburger Verkehrs AG (VAG) Bäume auf einem Gelände des örtlichen Kleingartenvereins. Hier war der Fauxpas allerdings nicht ganz so groß: Denn die Bäume sollten sowieso gefällt werden – allerdings erst ab Anfang Dezember. Die Fläche wird für die Straßenbahnverlängerung gebraucht.
Schon einige Jahre zurück liegt ein Fall im Stadtteil Weingarten. Damals holzte eine Gartenfirma im Auftrag der städtischen Wohnungsgesellschaft Freiburger Stadtbau (FSB) beim Baugebiet auf dem Rosen-Kromer-Gelände fünf Bäume zu viel ab. Da auch diese Firma später Insolvenz anmeldete, verlief das eingeleitete Bußgeldverfahren im Sand. Die FSB pflanzte jedoch als Ausgleich auf dem Gelände 130 zusätzliche Sträucher.
Bußgelder und Ersatzpflanzungen gibt es auch, wenn private Bürger gegen die Freiburger Baumschutzsatzung verstoßen. Diese werden jedoch nur geahndet, wenn sie der Stadtverwaltung mitgeteilt werden. "Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich wesentlich höher", sagt Martina Schickle vom städtischen Pressereferat. Zum Verfahren gekommen sind in den vergangenen drei Jahren nur vier Fälle. Die Bußgelder lagen zwischen 250 und 2000 Euro, zum Teil wurden zusätzlich Ersatzpflanzungen gefordert. Bei drei Fällen laufen noch Gerichtsverhandlungen.
Autor: Jelka Louisa Beule
