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Beihilfe zum Kindesentzug

  • Mi, 12. September 2018
    Freiburg

Amtsgericht verhängt gegen Anwalt Bewährungsstrafe und ein fünfjähriges Berufsverbot.

FREIBURG. Einen 74-jährigen Rechtsanwalt aus Freiburg hat das Amtsgericht Freiburg wegen Beihilfe zur Kindesentziehung ins Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt. Zugleich haben die Richter ein fünfjähriges Berufsverbot im Familienrecht ausgesprochen. Der verurteilte Anwalt, der freigesprochen werden will, hat bereits Berufung angekündigt.

Lässig und redegewandt erklärt der Anwalt die Anklage für falsch. Die hatte ihm vorgeworfen, dass er 2014 für eine deutsche Mandantin und deren elfjährige Tochter die Auswanderung nach Brasilien organisiert habe, wohl wissend, dass damit dem Vater des Kindes das Umgangsrecht praktisch entzogen werden würde. Eingeräumt hat der angeklagte ...

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