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20. Juli 2009 16:20 Uhr
Rückblick
Chronologie: Alkoholverbot in Freiburg
Seit Mai 2007 ist das Alkoholverbot im Kneipenviertel ums Martinstor ein Thema. Wie hat sich die Debatte über die Jahre entwickelt? Ein Rückblick.
Erstmals öffentlich zur Sprache kam das Alkoholverbot im Mai 2007. Der damalige Vizechef der Freiburger Polizeidirektion, Joachim Metzger, plädierte für ein Verbot im Zusammenhang mit der steigende Zahl an Schlägereien im Kneipen- und Diskoviertel Bermudadreieck rund ums Martinstor. Anfang November 2007 legten Stadtverwaltung und Polizei dann ein Konzept vor: Zwischen dem Platz der Universität / Platz der Alten Synagoge, der Bertold-, Kaiser-Joseph- und der Humboldtstraße sollte sowohl das Konsumieren von Alkohol als auch das Mitführen offener Flaschen und voller Gläser verboten sein – und zwar von Freitag- bis Sonntagnacht jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr. Am 20. November 2007 beschloss der Gemeinderat dann mit klarer Mehrheit (nur die Fraktion der Unabhängigen Listen stimmte dagegen) die Einführung des Verbots. Zunächst galt es von Ende 2007 an für eine Dauer von sieben Monaten, bis Ende Juli 2008. Mit zur Verbotszone gehörte zunächst auch das Gebiet rund um die Diskothek Funpark im Industriegebiet Nord, da auch dort viele Gewaltdelikte nach exzessivem Alkoholkonsum gab. Schon bald nach der Einführung des Verbots – das erste dieser Art in Baden-Württemberg – interessierten sich zahlreiche andere deutsche Großstädte dafür. Am 22. Juli 2008 beschloss der Gemeinderat dann mit großer Mehrheit, das Ende Juli 2008 auslaufende Verbot im Bermudadreieck um zwei Jahre zu verlängern; demnach gilt es bis Ende Juli 2010. Die Zahl der Gewalttaten im Bermudadreieck war laut einer Polizeistatistik in den ersten fünf Monaten nach Einführung des Verbots um 16 Prozent (von 82 auf 69 Fälle) gesunken. Eine aktualisierte Statistik darüber, wie sich die dortige Lage seitdem entwickelt hat, gibt es nicht. Der Leiter des Polizeireviers Nord, Harry Hochuli, findet, dass die Situation inzwischen besser geworden ist. Da der Funpark im Sommer 2008 den Betrieb eingestellt hatte, wurde das Gebiet um die Großdisko aus der Zone herausgenommen. Im August 2008 reichte der Jura-Doktorand John Philipp Thurn, unterstützt vom Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen und zahlreichen politischen Gruppierungen, Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein.
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STICHWORT: POLIZEIVERORDNUNG
Im November 2007 wurde parallel zur Einführung des Alkoholverbots auch die bestehende "Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung" geändert. Gegen sie wird auch vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt. In Paragraf 12, Absatz 1, Nummer 5 heißt es: Im öffentlichen Raum ist "das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen u. ä. ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses" untersagt, "wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen".
Vor dem VGH-Urteil zum Alkoholverbot: Interview mit dem Anwalt des Klägers
Autor: Frank Zimmermann
