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24. Juli 2009

Dank Botellon durfte Thurn klagen

Freiburger Doktorand kämpfte gestern vor Mannheimer Gericht gegen die beiden Freiburger Alkoholverbote

  1. Das Alkoholverbot im „Bermudadreieck“ in der Freiburger Innenstadt wurde gestern vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt. Foto: Michael Bamberger

Der Freiburger Doktorand John Philipp Thurn kann zumindest mit einem Teilerfolg rechnen. Der Verwaltungsgsgerichtshof Mannheim ließ bei der gestrigen mündlichen Verhandlung durchblicken, dass wohl zumindest die sogenannte Randgruppentrink-Verordnung rechtswidrig ist. Beim Alkoholverbot im Bermuda-Dreieck kann die Stadt noch hoffen (siehe den Bericht auf "Land und Region").

Zunächst wurde über die Zulässigkeit der Verordnung verhandelt, die das Gruppentrinken in der Öffentlichkeit verbietet, wenn es geeignet ist andere zu stören. Die Verhandlung begann für Thurn mit einem Schreck.

Das Gericht stellte in Frage, ob er überhaupt gegen diese Verordnung klagen könne. Die Stadt betonte, dass das öffentliche Trinken von Leuten wie ihm keine Polizeieinsätze auslösen werde, weil niemand Belästigungen befürchte. Doch dann stellte sich heraus, dass Thurn auch an dem von der Stadt verbotenen Botellon (Massenbesäufnis) teilnehmen wollte, das im Oktober auf dem Augustinerplatz geplant war. Damals wurden die Anwesenden, auch Thurn, von der Polizei unter Berufung auf die Verordnung des Platzes verwiesen. Deshalb durfte er klagen.

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Die Stadt stellte gestern klar, dass sie Randgruppen nicht vertreiben wolle. Das sei gute Freiburger Tradition, betonte Walter Rubsamen, der Leiter des Ordnungsamts. Es dürfe aber nicht zu "Anpöbeleien und unappetitlichen Verhaltensweisen" kommen, die andere vom Gebrauch der öffentlichen Plätze abhalte. Als Thurn sich von den städtischen "Vorurteilen" distanzieren wollte, schnitt ihm der ansonsten gemütliche Richter Karl-Heinz Weingärtner das Wort ab, er solle keine politischen Erklärungen abgeben.

Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass die Polizei wegen Vorfällen in den letzten Monaten zwei Mal ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen diese Verordnung beantragt hat. Konkret ging es um Vorfälle in der Eisenbahnstraße vor dem Treff-Supermarkt. Die Stadt hat darüber aber noch nicht entschieden.

Das bekanntere Alkoholverbot im Bermuda-Dreieck wurde erst im zweiten Teil der Verhandlung diskutiert. Auch hier gab es neue Erkenntnisse von der Stadt zu hören. So haben Disco-Türsteher der Polizei mitgeteilt, dass viele Besucher die Tanzschuppen unter dem Vorwand verließen, sie wollten draußen rauchen. Stattdessen gingen sie zu vorbereiteten "Alkohol-Depots", um sich weiter billig zu betrinken. Wenn sie dann aber nicht mehr in die Disco eingelassen werden, gebe es Aggressionen.

Da solche Depots auch auf dem Uni-Gelände eingerichtet werden, sei es sinnvoll, auch den Uni-Innenhof in das Bermuda Alkoholverbot einzubeziehen, betonte Walter Rubsamen.

Die Zuschauerreihen waren gestern in Mannheim gut gefüllt. Es waren aber keine Sympathisanten von Thurn, der dem Arbeitkreis kritischer Juristinnen und Juristen angehört, sondern Studenten aus Heidelberg, die mit ihrem Professor gekommen waren. Aus Freiburg hatte nur eine Handvoll Interessenten die Reise nach Mannheim unternommen, unter anderem Hartmut Hanke, der Vorsitzende der Freiburger Jungliberalen.

Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

Autor: Christian Rath