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22. Juni 2010 12:36 Uhr

Vor Gericht

Wohnungseigentümer geprellt - das Geld ging nach Tschechien

Ein 49 Jahre alter Bürokaufmann hat in Freiburg innerhalb von 27 Monaten rund 730.000 Euro veruntreut. Die Banken schöpften auch nach über 300 Barabhebungen keinen Verdacht. Nun legte der Betrüger ein Geständnis ab.

  1. Vom Freiburger Amtsgericht bekommt der Angeklagte drei Jahre Haft. (Archivbild) Foto: Michael Bamberger

Das Geld gehörte mehr als 40 Wohnungseigentümergemeinschaften in Freiburg und Umgebung. Im Juni 2008 hatte sich der Mann selbst angezeigt, gestern verurteilte ihn das Schöffengericht des Amtsgerichts unter Vorsitz von Richter Leipold zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Seine ehemalige Freundin, der er von dem Geld nachweislich über 340 000 Euro nach Tschechien überwiesen hatte, wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

1994 hatte sich der Angeklagte in Freiburg mit Immobilien und Hausverwaltungen selbstständig gemacht. Im Jahr 2000 verlegte er seinen Geschäftssitz nach Gundelfingen. Vier Jahre später begann er sich – zunächst zaghaft – an fremden Eigentum zu vergreifen. Als Verwalter von mehr als 44 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hatte er jeweils Vollmacht über deren Konten, auf die von den Eigentümern Geld für die laufenden Kosten, wie zum Beispiel Strom und Energie, aber auch für Reparaturen und Sanierungen einbezahlt wurde.

Geschickt verstand es der Angeklagte von diesen Konten bei unterschiedlichen Banken in Freiburg in insgesamt 379 Einzelfällen mehr als 730 000 Euro zum größten Teil in bar abzuheben. Weder die Banken noch die WEG schöpften wegen der zahlreichen Barabhebungen Verdacht. Lediglich der Western Union Financial Services, mit dem unter anderem schnell Bargeld an Personen ins Ausland überwiesen werden kann, wurde im Oktober 2007 angesichts von mehr als 190 Überweisungen des Angeklagten nach Tschechien mit einem Gesamtvolumen von über 347 000 Euro stutzig. Er teilte dem Kunden mit, dass fortan keine Überweisungen mehr von ihm angenommen werden. Im Hintergrund stand für das Institut der Verdacht der Geldwäsche.

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Vor Gericht – im Zuschauerraum waren viele um ihr Geld geprellte Wohnungseigentümer – legte der Angeklagte gestern ein Geständnis ab. Er begründete die 379 Barabhebungen mit seiner damaligen Liebe zu der Mitangeklagten. Die 43-jährige Frau aus Tschechien hatte er im März 2006 auf dem Straßenstrich in Straßburg kennengelernt und sich in sie verliebt. Er habe all das Geld an sie weitergegeben, um sie aus dem Milieu zu befreien. Sie habe ihm, wie er heute wisse, vorgelogen, dass sie in Tschechien operiert werden müsse, es dabei um Leben und Tod gehe, wenn sie nicht alsbald 30 000 Euro und mehr bekomme. Tatsächlich habe sie das Geld in Spielcasinos verspielt. Das gab auch die Angeklagte in einem von ihrem Verteidiger verlesenen Geständnis einer leichtfertigen Geldwäsche zu. Leichtfertige Geldwäsche liegt dann vor, wenn jemand Geld annimmt, von dem er vermutet, dass es aus Straftaten stammt.

Was tatsächlich aus dem Geld geworden ist, das nicht über Western Union lief, ist bis heute ungeklärt. Vergeblich haben die Zuhörer und einige Anwälte unter ihnen auf Aufklärung gewartet. Vier geschädigte WEG haben sich dem Strafverfahren angeschlossen. Da der Angeklagte die Forderungen zwischen 15 000 und 21 000 Euro im Prozess anerkannt hat, hat ihn das Schöffengericht mit dem Strafurteil zusammen zur Zahlung der jeweiligen Beträge verurteilt. Für die Mit-Kläger wurde ein Zivilprozess überflüssig.

Autor: Peter Sliwka