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15. Februar 2011
Der Wildwuchs wird beschnitten
Mit einer zeitgemäßen Kleingartenordnung sollen neue Erfahrungen umgesetzt werden.
In Freiburg ist "der Bedarf an Kleingärten größer als die zur Verfügung stehende Anzahl freier oder durch Pächterinnenwechsel freiwerdender Gärten". Zu diesem Ergebnis kommt die Auswertung einer Umfrage des Garten- und Tiefbauamtes bei den mehr als ein Dutzend Kleingartenvereinen der Stadt. Mit der aktuellen Kleingartensituation und der weiteren Entwicklung wird sich der Gemeinderat in seiner Sitzung heute beschäftigen und auch eine Überarbeitung der Kleingartenordnung auf den Weg bringen.
Wo’s dicht an dicht zugeht, scheint’s ohne Regeln nicht zu gehen. So haben die Gartenfreunde des Bezirksverbands Freiburg und die Vereine der Freiburger Kleingartenanlagen gemeinsam mit dem Garten- und Tiefbauamt der Stadt die Kleingartenordnung aus dem Jahr 1999 überarbeitet, damit durch ein "rücksichtsvolles und konstruktives Miteinander der Mitglieder der Kleingartengemeinschaft" eine "ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gartenparzellen " verwirklicht werden kann.
Eine ganze Reihe von Anpassungen erleben die Kleingarten. So wird beispielsweise nun genau definiert, was unter dem Begriff "einfachste Bauweise" einer Gartenlaube zu verstehen ist – damit die Errichtung von zu teuren Gartenhäuschen verhindert werden kann. Neue Regelungen gibt’s auch für die Größe von Grillkaminen – offensichtlich immer mal wieder Ursache für einen Streit unter Nachbarn. Sie dürfen nur zum Grillen verwendet werden – womit es schon mal verboten ist, den Baumschnitt darin zu verfeuern. Gartenlaube gleich Sommerfrische? Schon bisher war das Aufstellen von Schwimmbecken jeglicher Art verboten. Nun gibt’s eine genauere Abgrenzung: Planschbecken mit einer Wassertiefe bis maximal 39 Zentimeter sind erlaubt, doch die Vereine müssen dafür sorgen, dass Kinder vor möglichen Unfällen geschützt werden. Gleiches gilt für Teiche, die entsprechend gesichert werden müssen. Fehlt bisher jeder Hinweis auf das Naturschutzgesetz, sind in Zukunft umweltrechtliche Regelungen Teil der Satzung.
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Der Grundsatz, dass Kleingärtner und ihre Gäste alles zu vermeiden haben, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört und das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt, wird ergänzt durch das Verbot, auf den Wegen mit motorisierten Fahrzeugen unterwegs zu sein. Per Velo geht’s nur, wenn’s der Vereinsvorstand oder die Stadt genehmigen oder die Hauptwege Teil des städtischen Radwegnetzes sind.
Dass sich Widerstand gegen umfassendere Regelungen regt, damit ist nicht zu rechnen: Der Bedarf an Kleingärten ist weitaus größer als der Bestand. Gegenwärtig gibt es 4034 Kleingärten in der Stadt auf einer Fläche von 156,35 Hektar. Dabei fallen einige Gärten wie in den Haslacher "Gutleutmatten" einer Wohnbebauung zum Opfer, wofür auf rund neun Hektar Ersatz geschaffen wird. Außerdem sollen bis zum Jahr 2020 auf rund 18,5 Hektar 500 neue Kleingärten entstehen.
Autor: Hans-Henning Kiefer
