Ein Polizist, der sich wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht verantworten musste, ist freigesprochen worden. Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Es war keine Körperverletzung im Amt, jedenfalls keine, die einem 49-jährigen Polizisten nachzuweisen gewesen wäre. Auch wenn nach der umfangreichen Beweisaufnahme "letzte Zweifel" für Strafrichter Nils Klein geblieben sind, so schlugen sie doch zu Gunsten des Angeklagten aus und ...