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14. November 2012 12:27 Uhr

Justiz

Erbitterter Streit: Arbeitet ein Freiburger Richter zu wenig?

Einem hohen Richter in Freiburg wird von seiner Chefin mangelnde Arbeitsleistung vorgeworfen – doch er wehrt sich. Das führt zu einem skurrilen Streit zwischen Karlsruhe und Freiburg.

  1. „Richter sind unabhängig“ – wirklich? OLG in Freiburg Foto: Ingo Schneider

Wie viel muss ein Richter in Deutschland arbeiten für sein Geld? Das steht nirgendwo. Denn wenn jemand versuchte, es einem Richter vorzuschreiben, dann verstieße er gegen Artikel 97, Absatz 1, des Grundgesetzes: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Dennoch liefern zwei hochgestellte Richter in Baden-Württemberg einander derzeit einen Streit um das Arbeitspensum, den es in der Schärfe und Skurrilität wohl noch nicht gegeben hat.

"Ich arbeite so und nicht anders." Thomas Schulte-Kellinghaus
Handelnde beziehungsweise behandelte Personen sind Christine Hügel (62), seit drei Jahren Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe, und Thomas Schulte-Kellinghaus (58), seit zehn Jahren Richter im 4., später im 9. Zivilsenat des OLG Karlsruhe am Standort Freiburg. Die Präsidentin wirft ihrem Untergebenen vor, dass er – so bekam er es von ihr schriftlich im Januar 2012 – das Durchschnittsarbeitspensum seiner Richterkollegen seit Jahren erheblich unterschreite. Im Jahr 2011 habe er sogar weniger Verfahren als die durchschnittliche Leistung eines Halbtagsrichters erledigt. Das Schreiben gipfelt in einer Ermahnung zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte.

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Der Gescholtene will sich das nicht bieten lassen – "ich arbeite so und nicht anders" –, er sieht in der Ermahnung einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit und wehrt sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die OLG-Präsidentin bei Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Die Anwälte, die er sich nahm, von der Kanzlei Gerhart Baums, des früheren FDP-Innenministers, sagen, es gehe "offenbar darum, dass unser Mandant durch Druck dazu angehalten werden soll, weniger gründlich und sorgfältig zu arbeiten". Nach ihrem Urteil hat es "einen ähnlichen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland noch nicht gegeben". Ministerium und OLG-Spitze wollen sich – "aus Datenschutz- und Fürsorgegründen", wie es auf Anfrage hieß – nicht zu dem Fall äußern.

Was steckt hinter der beidseitigen Erbitterung – aufgestauter Kollegenfrust, Übereifer einer Vorgesetzten, politisches Ressentiment? Nicht nur. Es gibt auch einen objektiven Druck, der auf Gerichte und Richter in Deutschland zugekommen ist – durch eine Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom September 2010. Ausgangspunkt war ein Verfahren, das sich über mehr als 13 Jahre hinzog. Die Straßburger Richter haben daraufhin eine Menschenrechtsverletzung auch in einer überlangen Verfahrensdauer in Zivilverfahren erkannt: Wenn der Instanzenweg derart zeitraubend sei, dann, so die Richter, verliere manches Rechtsmittel, etwa zu guter Letzt die Verfassungsbeschwerde, seine schützende Wirkung.

Das Richterdienstgericht tagt im Dezember

Was hat das mit dem Freiburger/Karlsruher Streit um das Arbeitspensum des Richters Schulte-Kellinghaus zu tun? Fabian Wittreck (44), Professor für öffentliches Recht an der Universität Münster, stellt die Verbindung her. In einem Beitrag für die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Zentralorgan des Berufsstandes, nimmt Wittreck das Freiburger Disziplinarverfahren aufs Korn und schreibt, nach der EGMR-Empfehlung würden "derartige Versuche, Richter im Wege der Dienstaufsicht zu ,zügigerer‘ Erledigung zu veranlassen, in Zukunft häufiger zu verzeichnen sein, sofern denn der Präzedenzfall (den Wittreck in diesem Fall erblickt, d. Red.) vor den Dienstgerichten Gnade findet: Denn selbst wenn man sich von solchen Eingriffen keine tatsächliche Erhöhung der ,Schlagzahl‘ versprechen sollte", spottet er, "hat die Gerichtsverwaltung doch wenigstens Aktivität demonstriert und zugleich justizintern Verantwortung zugeschrieben."

Die Neue Richtervereinigung, die linkere der beiden berufsständischen Vereinigungen, hat bereits schweres Geschütz gegen die OLG-Präsidentin aufgefahren. Diese versteige sich zu "gefährlichen Einschüchterungsversuchen unbequemer Richter wie zu Kaisers Zeiten", heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Hügel, fordert die NRV vom Justizminister, sei "als Gerichtsvorstand nicht mehr tragbar und in dieser Eigenschaft dringend aus dem Verkehr zu ziehen".

Am 4. Dezember übrigens sehen sich die beiden Richter vor dem Richter wieder: Dann tagt in Karlsruhe in dieser Sache das Richterdienstgericht.

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Autor: Stefan Hupka


11 Kommentare

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Christoph Bohnet  

Christoph Bohnet

Registriert seit: 03.08.2009

Kommentare: 327

14. November 2012 - 14:09 Uhr

"Im Jahr 2011 habe er sogar weniger Verfahren als die durchschnittliche Leistung eines Halbtagsrichters erledigt." & "es gehe "offenbar darum, dass unser Mandant durch Druck dazu angehalten werden soll, weniger gründlich und sorgfältig zu arbeiten"."
Wenn jemand doppelt so lange für eine Aufgabe braucht wie der Durchschnitt, müsste man eher über die allgemeine Eignung zum Richterdienst nachdenken... Kein Wunder, dass so viele Verfahren verschleppt werden! Wie kann da noch von Überlastung der Gerichte die Rede sein?!

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Peter Rettig

Registriert seit: 12.11.2012

Kommentare: 2

14. November 2012 - 14:11 Uhr

Aus meinem Bekanntenkreis ist mir bekannt, dass auf Richtern seitens der Justizverwaltung sehr wohl Druck zur Erreichung von hohen Erledigungszahlen ausgeübt wird - oft zum Nachteil der Qualität. Wer als Bürger einmal wissen will, wieviel Zeit sich ein Richter für einzelne Fälle nehmen darf wird unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/PEBBSY
fündig. (Die Zahlen verstehen sich inklusive Aktenstudium, Verhandlung, Recherche, Urteilsabfassung etc.)
Viele Richter arbeiten auch am Wochenende, um die Justiz noch in Gang zu halten.

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Joachim Pape

Registriert seit: 04.12.2009

Kommentare: 638

14. November 2012 - 15:21 Uhr

Ich denke, Richter sind frei in Ihrer Entscheidung. Sollen sie ja auch sein.
Schließt diese Entscheidungsfreiheit aber auch die Quantität der entschiedenen Fälle mit ein??

Da sicherlich die Besoldung der Richter sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz richtet, erlaube ich mir als Steuerzahler schon die Frage, bekommt ein Teilzeit beschäftigter Vollzeit verbeamteter Richter dann auch die Vollzeitbesoldung?

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Martin Bitdinger

Registriert seit: 21.04.2012

Kommentare: 208

14. November 2012 - 15:30 Uhr

Beamte halt....

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Reiner Arnold

Registriert seit: 29.07.2010

Kommentare: 374

14. November 2012 - 16:30 Uhr

... ich hatte mal einen Richter der war, für jeden erkennbar, senil. Er brachte ständig die sich beklagenden Parteien durcheinander und wir saßen da und glaubten in einem Film der Marx Brothers zu sein. Die Beisitzer machten gute Miene zu bösem Spiel und mir wurde später gesagt, Richter bestimmen selbst, wann sie abtreten wollen. Seit dem wundert mich nichts mehr.

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Peter Uhrmeister  

Peter Uhrmeister

Registriert seit: 12.02.2011

Kommentare: 30

14. November 2012 - 17:22 Uhr

Die Arbeitsleistung soll ja überall steigen , und überall soll mehr gearbeitet werden.
Die Quantität wird immer wichtiger als die Qualität.

Kritiker aus den berufsständischen Vertretungen der Richter und Staatsanwälte halten die Zeitansätze für unseriös: Sie verweisen darauf, dass Richter und Staatsanwälte, deren Arbeitszeit nicht gemessen, sondern durch das Zuteilungsprinzip bestimmt wird, längst gezwungen sind, zwischen 60 und 100 Wochenarbeitsstunden zu leisten, um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Auch erkläre sich der hohe Bearbeitungsrückstand in der Justiz und die oft ein Ärgernis darstellenden langen Verfahrenslaufzeiten aus der Zuteilung der Arbeit aufgrund der unrealistischen Zeitansätze.
Beispiel:
Bearbeitung eines Verfahrens, bei welchem es der Polizei nicht gelungen ist, einen Tatverdächtigen zu ermitteln (Durchsicht der Akten nach Ermittlungsansätzen, weitere Verfügung): 4 Minuten.

Straftaten nach dem Asylverfahrensgesetz und Ausländergesetz (jetzt: Aufenthaltsgesetz), (inklusive Verfassen der Anklageschrift und Teilnahme an der Hauptverhandlung): 39 Minuten.

Heißt im Klartext die Richter haben pro fall oft zu wenig zeit.

Wie wär's mal mit mehr Richtern?

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Peter Ahrends

Registriert seit: 14.11.2012

Kommentare: 3

14. November 2012 - 17:30 Uhr

Sehr geehrter Herr Stefan Hupka,

bislang nutzte ich diese Seite nur passiv, aber nach dem Lesen dieses Artikels muss ich doch eine Frage loswerden: warum kommt das OLG Karlsruhe in Ihrem Artikel nicht zu Wort? Dass Ihre Informationen von Herrn Schulte-Kellinghaus stammen, ist offensichtlch (und in der Recherche auch Ihr gutes Recht). Aber dafür die andere Seite komplett unter den Tisch fallen zu lassen, ist der Sache nicht angemessen. Unterstellt, Sie haben das OLG tatsächlich mit den Aussagen konfrontiert, warum schreiben Sie dann nicht zumindest, ob und evtl. warum man sich nicht geäußert hat? So erwecken Sie den Eindruck, dass es sich bei Herrn Schulte-Kellinghaus um ein unbedarftes Opfer handelt und verurteilen das OLG (in Person von Frau Hügel) unvermittelt. Warum räumen Sie in Ihrem Artikel dem Richter und seinem anwaltlichen Beistand breiten Raum ein, ohne (sollte sich die Gegenseite tatsächlich nicht erklärt haben) einen neutralen Dritten den Sachverhalt einorden zu lassen? Meine Erklärung als Leser dazu ist nur, dass Sie eben in einer Bringschuld Herrn Schulte-Kellinghaus gegenüberstehen, weil von ihm die Informationen an Sie als Redakteur geflossen sind. Aber belehren Sie uns Leser doch gern eines besseren. So sieht auf jeden Fall keine ausgewogene Berichterstattung aus, die man als Leser erwartet.

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt - gern hier und nicht per Email, so dass die anderen Leser Ihre Recherche auch nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ahrends

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Peter Ahrends

Registriert seit: 14.11.2012

Kommentare: 3

14. November 2012 - 17:42 Uhr

Wie ich eben sehe, war es der Stuttgarter Zeitung auch möglich, das OLG zu Wort kommen zu lassen:

"Zum konkreten Fall, teilte Hügel der StZ mit, könne sie wegen der laufenden Verfahren nichts sagen. Aber weder der Titel Wittrecks („Durchschnitt als Dienstpflicht?“) noch seine Ausführungen würden der Problematik gerecht. Nur die eigentliche Rechtsfindung sei der Dienstaufsicht komplett entzogen, nicht aber die richterliche Tätigkeit an sich. Vielmehr erlaube das Deutsche Richtergesetz ausdrücklich, Richter zu „ordnungsgemäßer und unverzögerter Erledigung“ anzuhalten.

Deren Unabhängigkeit werde dadurch nicht berührt, meint die OLG-Chefin: weder werde Einfluss auf den Inhalt von Entscheidungen genommen noch versucht, die Amtsführung bei konkreten Rechtsfällen zu steuern. Hinter dem Einzelfall, so Hügel stehe eine „höchst bedeutsame Frage: wie viel ist unserer Gesellschaft eine funktionierende Justiz wert?“ Andere einflussreiche Juristen im Land haben hingegen Zweifel, ob ausgerechnet der Fall S. als ein solches Exempel taugt. Hügels Vorgehen sei vielleicht rechtmäßig, aber sicher nicht klug, hört man da."

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ruege-fuer-gruendlichen-richter-wenn-das-ringen-ums-recht-zu-lange-dauert.11825854-4714-478d-a08d-4108e75aecc5.html

Daher nochmal meine Frage: warum hat dies die Badische Zeitung NICHT getan?

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Gerd Schwartz

Registriert seit: 03.07.2009

Kommentare: 142

14. November 2012 - 18:00 Uhr

Herr Ahrends, seien Sie gegrüßt im Kreis der hier so zahlreichen BZ-Basher. Ich empfehle, den Artikel einmal zu lesen: "Ministerium und OLG-Spitze wollen sich – 'aus Datenschutz- und Fürsorgegründen', wie es auf Anfrage hieß – nicht zu dem Fall äußern", lese ich da.

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Peter Ahrends

Registriert seit: 14.11.2012

Kommentare: 3

14. November 2012 - 18:13 Uhr

Lieber Gerd Schwarz,

vielen Dank für den Hinweis. Mir geht es hier nicht um ein BZ-Bashing, sondern die Frage, warum der Sachverhalt nicht ausgewogen eingeordnet wird. Dies ist ja - siehe Stuttgarter Zeitung - ohne weiteres möglich. Und das wäre ja gerade im Fall, dass man partout kein Zitat aus dem OLG erhalten hätte, mit Hilfe eines wie von mir beschriebenen neutralen Experten denkbar. Nun?

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Frank Reiger

Registriert seit: 03.07.2012

Kommentare: 766

15. November 2012 - 00:29 Uhr

"Ich arbeite so und nicht anders" - da erblasst bestimmt auch die wohlalimentierte restliche Beamtenschar landauf landab vor Neid. So viel richterliche Verve bei der Verteidigung der Unabhängigkeit hätte man sich in der deutschen Geschichte gelegentlich von der Justiz gewünscht. Da war man dann aber wesentlich dienstbeflissener.

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