Ein Immobilienmakler ist vom Amt für öffentliche Ordnung mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro belegt worden, weil er von einem Wohnungsinteressenten 395 Euro "Reservierungsgebühren" wollte.
Das Geld hätte dem Maklerunternehmen nach acht Tagen gehören sollen, auch wenn der Interessent die Wohnung nicht bekommen hätte, sagt der Wohnungsinteressent – stimmt doch gar nicht, sagt dagegen der Makler.
Das erste derartige Bußgeld im Land
Publik gemacht hat den Fall ...