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04. August 2010 16:36 Uhr
Trotz Gesetzesänderung
Gericht lässt erneut Sicherungsverwahrten in Freiburg frei
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Sicherungsverwahrung gegen einen Straftäter aufgehoben – ohne den Fall wie vorgesehen dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
Der 58-jährige Sexualstraftäter wurde aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen. Wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilte, wird die Polizei den Mann überwachen, um Gefahren für die Bevölkerung zu reduzieren. Über den Aufenthaltsort des Mannes wurden keine Angaben gemacht.
Bereits Mitte Juli hatte das OLG Karlsruhe die Freilassung zweier Sicherungsverwahrter aus Freiburg angeordnet – einer von ihnen ist zwischenzeitlich nach Hamburg gezogen, wo er nach unbestätigten Berichten von 24 Beamten überwacht wird.
Mit der neuen Entscheidung lässt das OLG Karlsruhe eine erst vergangene Woche in Kraft getretene Gesetzesänderung ins Leere laufen, mit der eine einheitliche Rechtsprechung über die Sicherungsverwahrung erreicht werden sollte. Demnach sollten die Oberlandesgerichte verpflichtet werden, die Fälle dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, wenn sie von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen.
Die rechtliche Unsicherheit war entstanden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 die rückwirkende Verlängerung der ursprünglich auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt hatte. Verschiedene Oberlandesgerichte hatten daraufhin widersprüchliche Entscheidungen über die Umsetzung des EGMR-Urteils getroffen.
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Mit der Gesetzesänderung sollten die Oberlandesgerichte nun verpflichtet werden, die Fälle dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, wenn sie von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen. Das OLG Karlsruhe lehnte in der Entscheidung vom Mittwoch jedoch eine Vorlage ab. Der BGH habe die wesentliche Rechtsfrage bereits entschieden, hieß es zur Begründung.
Der BGH hatte im Mai unter Berufung auf die Entscheidung des EGMR die Entlassung eines Sexualstraftäters aus der Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken angeordnet. Diese Entscheidung sei entsprechend auf den aktuellen Fall anzuwenden, befand das OLG Karlsruhe. Eine Vorlage wäre nach Auffassung des OLG nur angebracht, wenn das Gericht von der Entscheidung des BGH hätte abweichen wollen.
- Sicherheitsverwahrung: Raus ohne jede Vorbereitung
Autor: dpa
