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14. April 2010 10:17 Uhr
Messfehler
Kaputter Ampel-Blitzer: Amtsgericht spricht Autofahrerin frei
Manchmal lohnt es sich, gegen einen Strafzettel vor den Kadi zu ziehen – etwa im Fall einer 66-jährigen Autofahrerin, die in Freiburg geblitzt wurde. Denn vor dem Amtsgericht stellte sich nun heraus, dass das Messgerät kaputt war.
Die 66-jährige vermeintliche Verkehrssünderin war so nervös, dass sie mit dem Taxi zum Amtsgericht kam. Am Ende wurde sie vom Vorwurf, im Oktober 2009 bei Rot über die Ampel auf der Schwarzwaldstraße nahe der Ganter-Brauerei gefahren zu sein, freigesprochen und war erleichtert. Weder muss sie 90 Euro Bußgeld bezahlen noch bekommt sie drei Punkte in Flensburg. Der Grund: Michael Roeder, Mitarbeiter des Freiburger Sachverständigenbüros Löhle, fand heraus, dass der Blitzer nicht einwandfrei funktionierte. Die Bußgeldbehörde hatte übersehen, dass die Überwachungsanlage die Gelbzeitphase (also die Zeit, in der die Ampel Gelb zeigt) nicht gemessen hatte. "So etwas durfte nicht ausgewertet werden", so Roeders Fazit. "Das muss der Auswerter erkennen."
"Das ist mir noch nicht vorgekommen", sagte die überraschte Richterin Pia Bürkle und schloss sich der Ansicht von Anwalt Peter Oberholzner an, der sagte: "Das ist kein brauchbares Ergebnis." Denn: "Wenn die Gelbphase nicht richtig gemessen wurde, kann ich nicht sagen, ob die Rotphase richtig gemessen wurde", so Roeders Bewertung. Fakt ist: Die Ampel selbst hat funktioniert, andernfalls hätte sie sich automatisch abgeschaltet. Hartmut Hoffmeister, Vertriebsleiter bei der Jenoptik Robot GmbH, dem Hersteller des Blitzers, findet zwar nicht, dass man von einer defekten Gelblichtzeitanzeige auch auf eine defekte Rotlichtzeitmessung schließen könne. Er geht davon aus, dass die Übertretung korrekt gemessen wurde. "Das sind zwei völlig unabhängige Dinge, die von zwei unabhängigen Zeitzählern gemessen werden."
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Gleichwohl hält er den Freispruch für richtig, da nicht mit Sicherheit gesagt werden könne, ob die Ampel ausreichend lange Gelb war: In Ortschaften beträgt die Gelbphase beim Wechsel von Grün auf Rot drei Sekunden. Die Überwachungsanlage an der Schwarzwald-/Fabrikstraße registrierte im vergangenen Jahr 561 Rotlichtübertretungen. Damit ist sie von zehn fest installierten Anlagen diejenige mit den viertmeisten Übertretungen; die meisten Rotsünder (1320) wurden an der Schreiberstraße/Kronenbrücke gezählt.
Sowohl Hoffmeister als auch der Sachverständige Ulrich Löhle vermuten, dass ein Wackelkontakt an einem Kabel dafür gesorgt hat, dass kein Gelbphasensignal von der Ampel an die Überwachungsanlage gesendet wurde. Im Rathaus verweist man darauf, dass alle Blitzer regelmäßig gewartet und geeicht werden, die betroffene zuletzt am 22. Oktober 2008; die Eichung ist noch bis Ende 2010 gültig.
Ob noch mehr Rotsünder vom defekten Blitzer betroffen sind und womöglich zu Unrecht ein Bußgeld bezahlt haben, ist unklar. Die Einsprüche werden laut Amt für öffentliche Ordnung nicht gesondert nach Anlagen erfasst. Dem Amt ist nicht aufgefallen, dass bei der betroffenen Anlage besonders viele Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid erhoben wurden.
Einen vergleichbaren Fall, bei dem die Gelbzeit 0,0 Sekunden betrug, kennt das Ordnungsamt nicht, wohl aber der Sachverständige Löhle. Und er weiß von Rotlichtaufnahmen, auf denen gar kein Fahrzeug zu sehen war. Spektakulär war vor zehn Jahren der Fall an der Kreuzung Merzhauser-/Basler Straße, damals wurden Fahrzeuge geblitzt, die bei Grün über die Ampel fuhren. Selbst Mitarbeiter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt konnten die Ursache nicht herausfinden, die Anlage wurde abmontiert. In der Folge wurden Überwachungsgeräte entwickelt, die die Gelbzeitphase messen.
Bleibt die Frage, wie es passierte, dass der technische Lapsus im Ordnungsamt übersehen wurde, so dass der Fall vor Gericht kam. Laut BZ-Informationen wertet ein privates Unternehmen in Heilbronn die Blitzerdaten für die Stadt aus. Das Ordnungsamt nimmt den Fauxpas aber auf seine Kappe. "Die Prüfung der Daten läuft immer verantwortlich im Amt für öffentliche Ordnung", sagt Rathaussprecherin Petra Zinthäfner. Die Gelbphase werde bei der Erfassung und späteren Fallbearbeitung stets geprüft. Dass eine Angabe fehlt, sei in diesem Fall schlichtweg übersehen worden.
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Autor: Frank Zimmermann
