Eine Verurteilung gegen einen 25-jährigen konnte das Amtsgericht zwar aussprechen, doch die Hintermänner konnten nicht ermittelt werden. Knapp 50.000 Euro hatten sie erbeutet.
Zum analogen Heiratsschwindler, der sich per Zeitungsanzeigen oder auf dem Tanzparkett seine Opfer sucht, hat sich längst ein virtuell auftretendes Pendant gesellt. Darum ging es jüngst in einer Verhandlung vor dem Freiburger Amtsgericht. Virtuelle Heiratsschwindler nehmen in sozialen Netzwerken oder Partnerbörsen Kontakt zu ...