Ein 42-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht vom für den Erwerb von 90 Portionen Kokain verurteilt – nicht jedoch für Verkauf von Kräutermischungen mit illegalen Zusätzen. Der Grund: Verjährung.
Nicht nur das Mindesthaltbarkeitsdatum für die vor Jahren gehandelten Kräutermischungen mit illegalen Zusätzen ist abgelaufen, sondern auch eine von zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft: Für den Verkauf der Mischungen ist die Verjährung eingetreten – der Angeklagte war diesbezüglich ...