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28. Januar 2010
Ohne Rauch geht’s auch
Der Wirbel war groß, doch allein wegen des Rauchverbots hat kein Lokal in der Stadt zugemacht / Im Oscar’s ist Tabak wieder tabu.
Vor zwei Jahren war der Wirbel groß, ein Kneipensterben wurde vorausgesagt. Doch bis heute hat in der Stadt keine allein wegen des Rauchverbots zugemacht. Verstöße gegen den Nichtraucherschutz werden kaum registriert. Amtliche Kontrollen gibt es allerdings nur aufgrund von Beschwerden – aber die sind rar. Eine Raucherpolizei wird es auch an Fasnacht nicht geben.
Vor zwei Jahren war Michael Schniepp einer der striktesten Gegner des Rauchverbots. Heute räumt der Wirt der Szenekneipe Walfisch an der Schützenallee ein: "Wir haben keine Einbußen." Der Hauptraum ist als Nichtraucherzone ausgewiesen. "Wir haben hier Punks, Skins und Metaler, aber die Raucher gehen brav ins Nebenzimmer", sagt Schniepp, während es tatsächlich nur nebenan qualmt.Die relativ positive Gesamtbilanz resultiert auch aus einer gesunden Portion Laissez-faire: In so manchem Lokal, zeigen BZ-Stichproben, gibt es einen kreativen Umgang mit dem Gesetz, da ist der Raucherraum nicht (voll)ständig abgetrennt, stehen Aschenbecher auf dem Tisch, sobald die Küche kalt ist, sitzen die Nichtraucher im Nebenzimmer. Das sieht das Gesetz anders vor (siehe Infobox). Gegen dessen Einführung liefen 2007 viele Gastronomen Sturm. Kleine Kneipen fürchteten Umsatzeinbrüche bis 20 Prozent, hatte eine Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) ergeben, einige sogar um ihre Existenz.
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Seit knapp einem Jahr ist eine entschärfte Version des Gesetzes in Kraft, die es Einraumgaststätten ermöglicht, Raucherlokal zu sein. Wie viele das genutzt haben, ist beim Dehoga in Freiburg nicht bekannt, sagt Referent Alexander Hangleiter. Offensichtlich ist: Es hat der Debatte die Brisanz genommen. Existenzen wurden bis dato keine vernichtet. "In der Stadt ist mir keiner bekannt, der wegen des Rauchverbots geschlossen hat", sagt Hangleiter. Ganz ausschließen mag er nicht, dass es bei Schließungen einer von mehreren Gründen gewesen sein könnte. Doch auch Walter Rubsamen, Chef des für Gaststättenkonzessionen zuständigen Ordnungsamts, meint: "Wir haben einen stetigen Wirtewechsel, aber das Rauchverbot ist kein Faktor."
Dass gerade Rauchen schädlich fürs Geschäft sein kein, zeigt jetzt ein Beispiel an der Humboldtstraße: Frank Joos hatte eine Nischenlösung für seine zwei benachbarten Lokale Grace und Oscar’s gesehen. Er erklärte das eine zur Nicht-, das andere zur Raucherzone. Die Freude ist jedoch bald verraucht. Nun ist in beiden Lokalen Tabak tabu. "Eine unternehmerische Entscheidung", so Joos. Es kamen nur noch Raucher ins Oscar’s – angenehme Gäste, die aber kaum etwas aßen. "Wir waren immer bekannt für Salate und Frühstück", sagt Joos, "das wollen wir wieder vorantreiben."
Beschwerden von Wirten über Kollegen, die das Gesetz zu lax umsetzen, hört der Dehoga kaum, sagt Hangleiter: "Das geht im Stadtgebiet gegen null." Überhaupt ist die Beschwerdelage in der Stadt Rubsamen zufolge unauffällig. 2009 wurden zehn Bußgeldverfahren eingeleitet – bei 848 Gaststättenkonzessionen. Meist geht es um 500 Euro. In den beiden Vorjahren waren die Probleme größer, sagt der Amtsleiter, "aber das ist Schnee von gestern". Den Anzeigen (neun stammten von Nichtrauchervereinigungen) geht die Behörde nach. Kontrollgänge aus eigener Initiative gibt es nicht. Wer prüft, findet auch, davon ist Rubsamen zwar überzeugt. "Aber wir setzen derzeit andere Prioritäten." Extrakontrollen werde es auch an Fasnet nicht geben. Da scheint sich der Nichtraucherschutz ebenfalls eingespielt zu haben. Während es etwa 2007 ein Politikum war, dass die Narren in der St. Georgener Festhalle zünftig geraucht hatten, war die Fasnetseröffnung dort neulich rauchfrei.
LOKALES RAUCHVERBOT
Die erste Version des baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetzes von 2007 erlaubte Rauchen in Lokalen nur in völlig abgetrennten Nebenräumen. Damit waren Einraumkneipen automatisch rauchfrei. Weil sie dadurch laut Bundesverfassungsgericht benachteiligt wurden, musste die Landesregierung das Gesetz überarbeiten. Die neue Version trat im März 2009 in Kraft. Seither kann eine Ausnahme vom Rauchverbot auch in Gaststätten mit nur einem Raum und weniger als 75 Quadratmetern gemacht werden – wenn es lediglich kaltes, einfaches Essen gibt und der Zutritt nur für Erwachsene ist. Die Raucherzonen müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Autor: sh
Autor: Simone Höhl
