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25. November 2011 12:50 Uhr

Papamobil

Papst wegen Verletzung der Anschnallpflicht angezeigt

Papst Benedikt XVI. war bei seiner Freiburg-Visite im Papamobil nicht angeschnallt. Nun ist er deshalb bei der Stadt wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden.

Einen entsprechenden Bericht der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau bestätigte nun eine Sprecherin der Stadt. Die Anzeige sei am Donnerstagnachmittag eingegangen und werde derzeit bearbeitet.

Laut dem Bericht hat der Unnaer Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann im Auftrag eines Dortmunder Mandanten "Herrn Joseph Ratzinger" angezeigt, weil er während seiner Freiburg-Visite beim Deutschlandbesuch Ende September wiederholt im Papamobil die Anschnallpflicht verletzt habe.

Als Zeugen seien der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch, und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann benannt worden.

Sundermann ist laut Zeitung Mitglied der Linken, der mit 18 aus "der Firma", wie er die Kirche nenne, ausgetreten sei. Auch sein Mandant zahle nicht mehr an "das Unternehmen".

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Der Verstoß gegen die Anschnallpflicht wird nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro bestraft. Ob das Papamobil, mit seiner Zulassung im Vatikan, unter die Regel fällt, ist fraglich. Auch gilt die Gurtpflicht nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §21a nicht für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit – und davon kann beim Papamobil wohl ausgegangen werden (siehe Video).

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Autor: kna, ohu