Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
10. Oktober 2009
Problem für Wohnungslose
"Runder Tisch" startet neue Diskussion über die umstrittene Mietobergrenze für Alg-II-Empfänger
Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" fordert vom neuen Gemeinderat eine neue Diskussion über die Mietobergrenzen für Menschen, die mit Arbeitslosengeld II leben (die BZ berichtete). Besonders schlecht ist die Lage von Wohnungslosen, die einen Weg aus der Wohnungslosigkeit suchen, kritisieren die Vertreter des "Runden Tischs".
Immerhin hat sich seit Mai die Situation für diejenigen "Hartz-IV-Haushalte" etwas entspannt, deren Kaltmiete nicht erheblich über der Mietobergrenze liegt. Sie müssen zwar einen Monat lang mit vier Nachweisen beweisen, dass sie nach billigeren Alternativen Ausschau halten. Als zu teuer gilt ein Quadratmeterpreis zwischen 5,65 Euro Kaltmiete für eine Dreizimmerwohnung bis zu 6,78 Euro für eine Einzimmerwohnung.Doch im Mai beschloss der Gemeinderat: Wer der Arge die vier Nachweise innerhalb eines Monats vorgelegt hat, soll danach sechs Monate lang Ruhe haben. Denn damit gilt als bewiesen, dass die gewünschte Wohnung auf dem momentanen Wohnungsmarkt nicht zu finden ist. Anders sieht es aus, wenn die Miete deutlich über der Grenze liegt. Bei einer Überschreitung um 75 Prozent müssen bereits nach zwei Monaten wieder Nachweise über die Wohnungssuche gebracht werden, erläutert die städtische Pressesprecherin Petra Zinthäfner.
Werbung
Eindeutig schlechter ist die Lage für Wohnungslose. Wenn ihnen der Weg aus der Wohnungslosigkeit nur mit einer Wohnung gelingt, deren Miete – egal wie geringfügig – über der Grenze liegt, haben sie keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Kosten für den Umzug, die Erstausstattung und Mietkaution durch die Arge. Dabei ist das gerade für Wohnungslose eine Notwendigkeit, kritisieren die Vertreter des "Runden Tischs": Wer auf der Straße oder in einer Unterkunft lebt, hat schließlich in der Regel weder eigene Möbel noch Geld für Umzug und Kaution.
Die Stadtverwaltung begründet ihre Position mit einer bundesweiten Regelung, die bereits seit der Einführung von "Hartz IV" gelte. Nur in Ausnahmen werde davon abgewichen. Welche Ausnahmen sind das? Marianne Haardt, Leiterin des Sozial- und Jugendamts nennt nur ein einziges klares Kriterium für die Übernahme der Kosten: Wenn kein Aufschub möglich sei – zum Beispiel, wenn ein wohnungsloser Mensch mit einer ansteckenden Krankheit in einer Wohnungslosenunterkunft lebe.
Der "Runde Tisch" fordert nun eine eigene Freiburger Lösung, die sicher stellen soll, "dass keinem Menschen der Weg aus der Wohnungslosigkeit verbaut wird." Bei der Stadtverwaltung gibt es laut Marianne Haardt bisher keine Überlegungen in diese Richtung.
Autor: Anja Bochtler
