Stille Tage auf den Tanzflächen
Von Gründonnerstag bis Ostersonntag sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten – Ordnungsamt und Polizei kontrollieren.
Wem über die Osterfeiertage die Laune nach Tanzen steht, der wird sich in den eigenen vier Wänden austoben müssen, denn: Über die "stillen Tage" gilt das öffentliche Tanzverbot. Von Gründonnerstag bis Ostersonntag bleiben die Tanzflächen in ganz Baden-Württemberg leer, so schreibt es das Landesfeiertagsgesetz vor. Diskotheken dürfen zwar öffnen und auch Musik spielen, das Publikum muss aber an sich halten. Ansonsten drohen bis zu 1 500 Euro Bußgeld für die Betreiber.
Bei den Freiburger Clubbetreibern scheint sich die frohe Kunde allerdings noch nicht ganz verbreitet zu haben. Die meisten kennen zwar das Prozedere, schließlich macht das Ordnungsamt zweimal im Jahr ...