Ein VAG-Busfahrer hat einer Jugendlichen nachts am Bertoldsbrunnen keine Fahrtkarte verkauft, weil sie unter anderem mit zehn Zwei-Cent-Münzen zahlen wollte. Der Fall wirft rechtliche Fragen auf.
Der Euro ist offizielles Zahlungsmittel – aber müssen Händler und Dienstleister deshalb unbegrenzt Münzen annehmen? Die Antworten sind kompliziert. Und der Passus in den Beförderungsbedingungen, auf den sich die Freiburger Verkehrs-AG beruft, ...