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31. Mai 2010 19:43 Uhr
Ursachenforschung
War ein Kosmetikspiegel schuld am Hausbrand?
Verquickung unglücklicher Umstände: Das Feuer in einem Mehrfamilienhaus im Freiburger Stadtteil Betzenhausen ist wohl durch von einem Spiegel reflektiertes Sonnenlicht verursacht worden.
Der verheerende Brand im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses Gruberhof 1 im Stadtteil Betzenhausen am vergangenen Dienstag wurde – so der Stand der Ermittlungen – möglicherweise durch einen Kosmetikspiegel ausgelöst. Der muss so ungünstig in der Küche gestanden haben, dass die von ihm reflektierten Sonnenstrahlen ein Material entzündeten, das auf dem Balkon lagerte.
Brennglaseffekt nennt man das in der Physik: Ein nach innen gewölbter Spiegel (Konkavspiegel) bündelt die sich von ihm reflektierten Sonnenstrahlen so im Brennpunkt, dass in diesem sehr viel Energie entsteht. Kritisch wird es, wenn der Brennpunkt zufällig genau auf einem leicht entzündbaren Material liegt. Laut BZ-Informationen soll es sich im Fall des Feuers in Betzenhausen bei dem leicht entzündbaren Material um dünne Verpackungsfolien aus Plastik gehandelt haben. Mit Sicherheit war es eine Verquickung unglücklicher Umstände – die Polizei spricht von einem "ganz seltenen Fall".
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Die Freiburger Brandsachverständigen Ulrich Löhle und Karl-Heinz Simon weisen allerdings darauf hin, dass Feuer, die durch den Brennglaseffekt verursacht werden, so selten auch wieder nicht seien, vielleicht eines von 100 werde auf diese Weise entfacht. Zuletzt brannte im November 2009 aus diesem Grund ein Zimmer in einem Haus an der Ettenheimer Straße. Besagten Brennglaseffekt, erklärt Löhle, gebe es nicht bei normalen, flachen, sondern ausschließlich bei vergrößernden Konkavspiegeln – das sind Spiegel, die beispielsweise zum Schminken, Rasieren oder zum Einsetzen von Kontaktlinsen verwendet werden; außerdem bei Konvexlinsen und Lupen. Der Physiker Frank Stienkemeier, Professor an der Universität Freiburg, weist daraufhin, dass die Sonne einigermaßen senkrecht zur Spiegeloberfläche stehen muss. "Der Brennpunkt wandert mit der Sonne. Manchmal können schon Sekunden reichen, damit die Energie im Brennpunkt ein Feuer entfacht."
Die Polizei spricht von einem Schaden von mindestens einer Million Euro. Vom Feuer betroffene Mieter können sich alle beweglichen, nicht zum Gebäude gehörenden Gegenstände über ihre Hausratversicherung erstatten lassen, erklärt Sabine Schaffrath, Sprecherin der Allianz in München. Liegt ein Verschulden des Mieters vor, bei dem das Feuer ausbrach, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung – so er eine abgeschlossen hat – den Betroffenen den Zeitwert des Inventars, aber nur, wenn keine Vorsätzlichkeit vorliegt. Für Schäden am Haus, etwa an Böden, Türen und Wänden, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters auf.
Bei der Staatsanwaltschaft wartet man auf das Gutachten des Sachverständigen. Erst dann werde die Frage geklärt werden können, ob das Feuer, bei dem zwei Menschen verletzt wurden, vorhersehbar war und die Bewohner der Wohnung, in der das Feuer ausbrach, irgendeine Schuld trifft, erklärt Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier. "Das ist eine Rechtsfrage, die nicht einfach zu klären ist." Liegt eine Fahrlässigkeit vor, kommt Paragraf 306 d des Strafgesetzbuches ("fahrlässige Brandstiftung") für eine Verurteilung in Frage.
Autor: Frank Zimmermann
