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Freiburger OB-Wahl: Antwort der BZ auf Kandidat Wermters Aussagen

Thomas Fricker
  • So, 11. März 2018, 20:37 Uhr
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In einer Werbeanzeige erhebt der Freiburger OB-Kandidat Stephan Wermter schwere Vorwürfe gegen die Badische Zeitung. Doch seine Darstellung ist falsch, schreibt Chefredakteur Thomas Fricker.

Das Freiburger Rathaus (Archivbild)  | Foto: Rita Eggstein
Das Freiburger Rathaus (Archivbild) Foto: Rita Eggstein
Die Oberbürgermeisterwahl rückt näher – und damit nimmt auch der Wahlkampf Fahrt auf. Die Badische Zeitung berichtet darüber ausführlich. Teil des Wahlkampfs in der Zeitung sind aber nicht nur redaktionelle Beiträge, sondern auch vom Auftraggeber zu verantwortende Anzeigen. In einer davon, die am Samstag erschienen ist, erhebt der Kandidat Stephan Wermter schwere Vorwürfe gegen die BZ.
Dossier mit allen Artikeln: OB-Wahl in Freiburg 2018

Sinngemäß unterstellt er, die Redaktion gehe Hinweisen auf Fehlverhalten im Rathaus bewusst nicht nach, rücke aber ihn, Wermter, in schlechtes Licht. "Wenn ich (…) den Redakteur bitte, die Information rund um meinen Polizeischutz vertraulich zu behandeln, kommt es am nächsten Tag als ein großer Artikel und Aufhänger", schreibt Wermter.

Die Darstellung von Herrn Wermter ist falsch

Dazu ist Folgendes zu erklären: Die Darstellung von Herrn Wermter ist falsch. Tatsächlich hatte er selbst auf Facebook gepostet, er sei von linken Gruppen bedroht worden. Deshalb hätten seine Familie und er unter "dem (Staatsschutz)" gestanden. Dies wäre ein gravierender Vorgang gewesen, über den zu berichten journalistisch zwingend gewesen wäre.

Allerdings ergaben Nachfragen, dass weder im Polizeipräsidium Freiburg noch im für Staatsschutz zuständigen Innenministerium in Stuttgart vom angeblichen Polizeischutz für Wermter etwas bekannt war. Wenn aber ein OB-Kandidat verlässlichen Auskunftgebern zufolge Unwahrheiten behauptet, muss auch dies Gegenstand von Berichterstattung sein. Ebenso hätten wir das im Fall jedes anderen Kandidaten gehalten.

Dass Herr Wermter, als wir ihn mit seinen Aussagen und unseren Recherchen konfrontierten, eine für ihn unschöne Faktenlage gerne der Öffentlichkeit vorenthalten hätte, liegt auf der Hand. Das darf aber für eine unabhängige Berichterstattung keine Rolle spielen.
Der Kommentar ist zuerst am 10. März 2018, 12.14 Uhr, online erschienen und am Montag, 12. März, in der gedruckten Zeitung.

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