Der Anwalt der Ultras ist überrascht, die Stadtverwaltung Freiburg sieht sich bestätigt: Der Verwaltungsgerichtshof hat das rigorose Vorgehen der Stadt gegen gewaltbereite Ultras bestätigt.
Im Rathaus sieht man sich durch das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der Aufenthalts- und Betretungsverbote bei Spielen des SC Freiburg für rechtmäßig erklärt hat (BZ vom Donnerstag), in seiner Linie gegen gewaltbereite Ultras bestätigt.
22 Aufenthaltsverbote gegen Ultras in der vergangenen Saison
Man werde, wenn es erforderlich ist, weiter so verfahren, sagt Walter ...