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10. Februar 2012
Schnäppchenmarkt oder Kostenfalle?
Drei, zwei, eins – Urlaub: Wer Reisen über das Internet ersteigert, sollte einiges beachten.
Die Uhr tickt: Drei, zwei, eins – vorbei. Die Auktion ist beendet, gewonnen hat das Gebot über 55 Euro. Nicht viel für "Drei romantische Genießertage in Boppard am Rhein", wie die Internetseite reisenersteigern.de ihre "Top-Versteigerung" an diesem Tag bewirbt. Das Arrangement gilt für zwei Personen und umfasst unter anderem zwei Übernachtungen im Doppelzimmer, zweimal Frühstückbüfett und kostenloses Saunieren.
Das Boppard-Paket ist eines von durchschnittlich 25 Reiseangeboten, die bei dem Auktionshaus täglich unter den virtuellen Hammer kommen.
Reisenersteigern.de ist eines von vier Reiseauktionsportalen, die im Jahr 2011 in Deutschland an den Start gegangen sind. Mit aladoo.de, topdeals.de und bietundweg.de buhlt das Internet-Unternehmen im Reise- und Freizeitsegment um die Gunst deutscher Kunden.
Dass Reisen im Internet versteigert werden, ist kein neues Phänomen: Beim Branchenriesen Ebay gibt es seit 2002 eine eigene Reisekategorie. Trotzdem: Öffentlich wird das Auktionshaus als Mode-, Elektronik- oder Sammlerbörse wahrgenommen und nicht primär als Reiseportal. "Ich würde nicht sagen, dass Ebay für Reise steht", sagt Sprecherin Daphne Rauch. Genau in dieses Vakuum wollen die neuen Reiseauktionsportale stoßen.
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"In den Niederlanden ist es mittlerweile völlig normal, sich Reisen im Internet zu ersteigern", sagt Geert Peeters, Geschäftsführer von aladoo.de. Das Freizeitauktionsportal ist ein Tochterunternehmen des niederländischen Anbieters VakantieVeilingen.nl, der als Mutter der Reiseauktionsportale gilt. Seit 2007 ist die Seite auf dem niederländischen Markt und hat nach Peeters Angaben eine Million registrierte Kunden im Nachbarland.
Die Angebotspalette ähnelt sich bei allen Anbietern: Städtetrips, Wellnesswochenenden, Skiurlaub, vor allem in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Die Anfahrt muss der Kunde fast immer selbst organisieren und bezahlen. In der Regel ersteigern die Bieter die Reisen nicht direkt, sondern sichern sich einen Gutschein. Der Haken: Wann dieser eingelöst werden kann, bestimmen nicht die Touristen selbst, sondern die Hotels, die so buchungsschwache Zeiten überbrücken. "Die Auktionsteilnehmer müssen bereit sein, flexibel zu sein", sagt Felix Braun, e-commerce-Experte vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Da wundert es nicht, dass der durchschnittliche Kunde bei reisenersteigern.de laut Pressesprecherin Hohmann zur Altersklasse 50 plus gehört. Jüngere Berufstätige können sich so viel Flexibilität kaum leisten.
Verbraucherschützer Braun rät den Kunden, sich vor dem Bieten genau den Leistungskatalog der Angebote durchzulesen. Denn manchmal kämen versteckte Kosten wie Kurtaxe hinzu, oder die Kunden müssten fürs Frühstück extra bezahlen. "Man muss immer vorsichtig sein, ob vermeintliche Schnäppchen auch wirklich Schnäppchen sind." Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beachte, könne seine Reise aber ohne großes Risiko und günstig online ersteigern.
Dem stimmt auch der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover zu. Rein juristisch seien die Onlineportale mit Reisebüros vergleichbar. Sie sind also lediglich Vermittler zwischen Kunden und Reiseanbietern oder Hotels. "Mein Vertragspartner ist, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, immer der Reiseanbieter und nicht das Auktionsportal."
Degott weist aber darauf hin, dass – anders als bei anderen Online-Auktionen – im Reisebereich kein zweiwöchiges Widerrufsrecht gelte. Eine andere juristische Frage ist: Wie lange müssen die ersteigerten Gutscheine gültig sein? Degott: "Nach der vorherrschenden Meinung verjähren sie nach drei Jahren."
Autor: dpa
