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Regelungen

Tiengener Storchenfall zeigt die komplexen Besitzverhältnisse bei Kirchengebäuden

  • Sa, 10. Februar 2018
    Freiburg

Der Storch, der auf dem Kirchturm der evangelischen Kirche in Tiengen im Frühjahr 2015 sein Nest in Eigenregie gebaut hat, hatte keine Ahnung von den Lasten und Pflichten, die der Unterhalt einer denkmalgeschützten Kirche mit sich bringt.

TIENGEN (itz). Zielsicher hatte sich der Nestbauer für einen Absatz in der Mitte des Kirchturms entschieden, nicht wissend, dass genau dieser Teil in der Obhut ...

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