Alle Jahre wieder liegen Heiligabend Sachen auf dem Gabentisch, die den Beschenkten nicht ganz glücklich machen – und die sie deshalb umtauschen wollen. Südbadische Einzelhändler sind da sehr großzügig.
Nach Weihnachten strömen Kunden in die Läden, um den zu großen Pullover, den hässlichen Kugelschreiber oder den Krimi umzutauschen, den sie jetzt doppelt haben. Was viele dabei nicht wissen: Die Geschäfte sich gar nicht dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. "Diese Auffassung begegnet uns aber immer wieder", sagt Lutz Wilde, Redakteur der Zeitschrift Finanztest. Sein Tipp: Wenn jemandem die Möglichkeit eines Umtausches wichtig ist, soll diese mit der Frist und der Modalität, also ob die Ware gegen Bares, Gutschein oder andere Ware getauscht ...