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Verfallklausel unwirksam: Mindestlohn muss ausgenommen sein

Kurt Höllwarth
  • Sa, 01. Dezember 2018, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind. Sie verfallen, wenn die Frist verstrichen ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschied...sprüche nicht ausnimmt, unwirksam ist.  | Foto: dpa
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine umfassende Verfallklausel, die Mindestlohnansprüche nicht ausnimmt, unwirksam ist. Foto: dpa
Zulässig sind solche Klauseln schon dann, wenn sie eine Frist von nur drei Monaten mindestens vorsehen. ...

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