Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind. Sie verfallen, wenn die Frist verstrichen ist.
Zulässig sind solche Klauseln schon dann, wenn sie eine Frist von nur drei Monaten mindestens vorsehen. ...