KEHL/OFFENBURG. . Eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 80 Euro und Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von zwei Jahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort – so lautet das Urteil ...