Der Rapper Bushido hat erfolgreich gegen die Indizierung seiner CD "Sonny Black" geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hob die Entscheidung der Bundesprüfstelle wegen eines Formfehlers auf. Die Bundesprüfstelle hätte 2015 vor der Indizierung alle an der CD beteiligten Texter und Komponisten anhören müssen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Damit habe sie bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit nicht ausreichend ermittelt. Die Indizierung sei daher rechtswidrig. Die Revision am Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
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