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09. September 2009

Ein Mann will ins Funkloch

Der elektrosensible Ulrich Weiner steht vor Gericht, weil er einen Funkmast außer Betrieb setzte.

FREIBURG. Ein ungewöhnlicher Fall, eine ungewöhnliche Gerichtsverhandlung. Die Straftat ist klar, der Angeklagte geständig: Er hat vorsätzlich einen Mobilfunkmasten bei St. Märgen funktionsuntüchtig gemacht. Aber bestrafen will ihn nicht einmal der Staatsanwalt so richtig. Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg fällt am Dienstag dann auch sehr milde aus.

Ulrich Weiner ist 32 Jahre alt, bekleidet mit Hemd, Krawatte und Strahlenschutzanzug und erklärt dem Gericht freundlich, wie es zur Tat kam: Dass er Funktechniker gelernt hat, Kommunen in Sachen optimale Telekommunikationsbedingungen beriet, eine Firma mit 20 Angestellten und ständig ein Handy am Ohr hatte – "bis zur ersten gesundheitlichen Beeinträchtigung". Die begann 2001 mit Konzentrationsproblemen, reichte bald über Herzrhythmusstörungen bis zum Zusammenbruch. Wissenschaftler streiten, ob Mobilfunk Elektrosensibilität verursacht. Doch Gutachter bescheinigten Weiner, hochgradig elektrosensibel und weder paranoid noch anderweitig psychisch gestört zu sein. Seinen Beruf übt er nicht mehr aus, Helfer versorgen ihn mit dem Nötigsten. Als das Handynetz noch nicht so dicht war, erzählt er, spürte er, ob D1 oder D2 funkte. "Wenn es nicht diese Auswirkungen hätte, wär’s was für ,Wetten, dass...‘", witzelt er. Aber dem Mann ist es ernst: Nur in Funklöchern geht es ihm gut, und die werden rar. Das beste hat der Augsburger in St. Märgen ausgemacht, wo er im abgeschirmten Wohnwagen auf einem Waldparkplatz lebte – ohne offizielle Genehmigung, aber geduldet.

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Im November 2008 sei er plötzlich zusammengebrochen. Eine Bekannte habe ihm lebensrettende Mittel verabreicht, die er für den Notfall hat. Danach habe man herausgefunden, dass kurz zuvor ein neuer Mobilfunksender in Betrieb gegangen war, sagt Weiner. Sein Anwalt hat den Betreiber und das Gesundheitsamt angeschrieben, keiner habe reagiert. Schließlich hat der 32-Jährige im Februar medienwirksam die Antenne mit einer Rettungsfolie abgehängt und so außer Betrieb gesetzt. Nach drei, vier Stunden nahm ein Techniker des Betreibers die Folie wieder ab. "Ich will ja nicht viel, ich will nur leben", sagt Weiner und die etwa 50 Unterstützer im Saal klatschen – nicht das einzige Mal. Nach etlichen Zwischenrufen ("Das war Notwehr!", "Es geht ums Recht auf Leben!"), sieht sich der Richter genötigt zu erklären, dass man sich nicht in einer TV-Gerichtsshow befinde.

Weiner hofft, der Richter möge anerkennen, dass er in einer Notlage gewesen sei und ihm hilft. Seit Februar sammele er Anzeigen wegen wilden Campens in anderen Funklöchern, die aber im Winter nicht erreichbar seien. Doch in der Abwägung von Gefahr für Leib und Leben gegenüber den Interessen von Mobilfunkbetreiber und -nutzern kann der Richter nicht erkennen, dass Weiner keine andere Wahl hatte. "Man mag menschlich dafür Verständnis haben", aber statt zur Selbsthilfe zu greifen, hätte Weiner etwa auf Unterlassung klagen können. Angesichts des "enormen Leidensdrucks" verhängt das Gericht die niedrigste Sanktion: eine Verwarnung und zehn Tagessätze à zehn Euro, falls Weiner im nächsten Jahr eine vergleichbare Tat wiederholt.

Doch das hat er nicht vor. Er und sein Anwalt wollen eine offizielle Ausnahmegenehmigung, mit der Weiner sich in einem Funkloch aufhalten darf. Oder zumindest einen Ablehnungsbescheid, mit dem sie den verwaltungsrechtlichen Weg durch die Instanzen gehen können.

Autor: Simone Höhl