Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

27. Juni 2012

Gerichtsurteil: „Beschneidung ist Körperverletzung“

Gerichtsurteil könnte weitreichende Folgen haben / Zentralrat der Juden protestiert.

KÖLN (dpa). Die Beschneidung von Jungen, wie sie im Islam oder im Judentum üblich sind, stellt nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung dar. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Das am Dienstag veröffentlichte Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte es als dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. In dem Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar frei. Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als rechtswidrige Körperverletzung betrachtet werden, urteilte das Landgericht. "Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, es dürfte allerdings eine Signalwirkung entfalten", erläuterte der Strafrechtler Prof. Holm Putzke von der Universität Passau.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern fachgerecht beschnitten. Dennoch kam es zwei Tage später zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt.

Werbung

Autor: dpa


52 Kommentare

Nicht kommentierbar

Die veröffentlichten Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 08:01 Uhr

Ein sehr begrüßenswertes Urteil. Die Ausübung der Religionsfreiheit der Eltern läuft wegen der Irreparabilität des Eingriffs der Religionsfreiheit des Kindes entgegen. Das in späteren Jahren einwilligungsfähige Kind muss selber entscheiden können.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Michael Klug

Registriert seit: 10.11.2009

Kommentare: 440

27. Juni 2012 - 08:17 Uhr

Herr Rosenstock, da bin ich ja froh, daß es in der kath. Kirche keine Beschneidung aus rel. Gründen gibt, sonst wäre hier ja wieder eine abstruse Diskussion losgebrochen;)
Unabhängig hiervon, als in den USA geborener, kann ich Ihnen versichern, daß ich mich als "Zwangsverstümelter" weder dadurch behindert noch irreparabel geschädigt. Die Diskussion ist so unnötig wie unsinnig. Alleine aus hygiensicher und medizinsiche Sicht ist eine wie in den USA standardmässig durchgeführte Beschneidung bei der Geburt eher wünschenswert. Kritisch darf man aber durchaus, die sehr späte Bescheidung im islamischen Raum betrachten.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Martin Mattmüller

Registriert seit: 13.02.2010

Kommentare: 2031

27. Juni 2012 - 08:38 Uhr

Das Urteil ist unsinnig. Wenn die Beschneidung der Jungen, die auch in einigen christlichen Ländern erlaubt ist, untersagt wird, muss auch die Blinddarmoperation untersagt werden, bei der es, wie bei der Beschneidung, in sehr seltenen Fällen zu Komplikationen kommt. Ein Verbot der Beschneidung hätte zur Folge, dass auch aufgeklärte Türken das "sünnet" in der Türkei oder in Deutschland in der Grauzone machen lassen würden - wobei dann viel mehr Pfusch auftritt als beim Arzt.

Was verboten gehört, ist das Schächten. Es verstößt gegen den Tierschutz und hat etwa im Großraum Paris zur Folge, dass die Schlachthöfe grundsätzlich schächten - weil sie sich den Moslemmarkt nicht entgehen lassen wollen. Sie bekommen in Paris kein ungeschächtetes Fleisch mehr auf den Tisch.

Verboten und streng verfolgt gehört aber die Beschneidung der Mädchen, die nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfinden nach sich zieht.

Wir brauchen in Deutschland keine Sondergesetze für Muslime. Es würde genügen, die Einhaltung des Grundgesetzes und anderer Gesetze konsequent einzufordern. Was aber nicht geschieht.

Herr Rosenstock,

dass Eltern Entscheidungen für ihre Kinder treffen, ist in allen Kulturkreisen üblich; das anzustreiten gibt es nur im 68er-Deutschland. Sie trafen ja auch die folgenschwere Haupt-, Realschul- oder Gymnasialentscheidung ihrer eventuell vorhandenen Kinder.

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

27. Juni 2012 - 08:41 Uhr

Herr Klug, es geht hier nicht darum, ob Sie Trennungsschmerz zu Ihrer Vorhaut empfinden oder nicht oder ob Sie es hygienischer oder gar ästhetischer empfinden.

Des Pudels Vorhaut liegt hier in der Selbstbestimmung eines jeden Menschens begraben. Mag es auch noch so "lächerlich" anmuten, ist die Entfernung der Vorhaut eine Verstümmelung des Kindes, gegen welches es sich nicht wehren kann. Im entsprechenden Alter steht es dem dann Jugendlichen frei, sich die Vorhaut aus welchen Gründen auch immer entfernen zu lassen - dann freiwillig, aber nicht aus religiösen oder elterlichen Gründen.

Sind Ihnen die Praktiken einer Beschneidung junger Mädchen bekannt? Auch eine (allerdings schwerere) Verstümmelung aus religiösen Gründen. Dieses Urteil kann also nur der Anfang sein, religiös bedingte Verstümmelungen zu bekämpfen.

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 08:57 Uhr

Herr Klug,

dem Hygieneargument wurde in der Beweisaufnahme und auch in der Urteilsbegründung Rechnung getragen. Das Gericht kam unter Berufung auf Experten zu dem Schluss, dass eine Beschneidung aus hygienischen Gründen in Deutschland nicht notwendig ist.

Herr Mattmüller,

Sie argumentieren am Kern des Urteils vorbei - weder geht es um das der Operation innewohnende Risiko, noch geht es um das Erziehungsrecht der Eltern.

Es geht um die körperliche Unversehrtheit des Kindes und die religiöse Selbstbestimmung. Beides Rechte im Verfassungsrang.

Verstoß gegen Netiquette melden

Bernice Bacheberle  

Bernice Bacheberle

Registriert seit: 27.02.2010

Kommentare: 2017

27. Juni 2012 - 09:06 Uhr

@Mattmüller:
Die Beschneidung wird nicht wegen der zu erwarteten Komplikationen verboten (sonst müsste man ja alle Eingriffe verbieten), sondern wegen des Selbstbestimmungsrechtes des Kindes. Sobald medizinisch indiziert, wird der Eingriff nicht verboten sein. Da sind bei einem kleinen Kind auch die Eltern gefragt und verantwortlich.
Eine Beschneidung bei Jungen sollte auch nicht aus religiösen Gründen, sondern rein aus medizinischen Gründen erfolgen.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Andrea Lauser

Registriert seit: 31.05.2010

Kommentare: 1218

27. Juni 2012 - 09:09 Uhr

Wird die Kindstaufe nun auch verboten?

Verstoß gegen Netiquette melden

 

herbert scholl

Registriert seit: 09.05.2009

Kommentare: 1073

27. Juni 2012 - 09:29 Uhr

Im "Tausendjährigen" war es ratsam, nach OP wegen Phimose immer den
Ariernachweis dabei zu haben.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

David Ache

Registriert seit: 14.06.2012

Kommentare: 49

27. Juni 2012 - 09:37 Uhr

Dieses Verbot ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wenn dem so wäre, müsste man auch die Taufe verbieten.

Herrn Mattmüller würde ich ich folgendes empfehlen: erst informieren, dann diskutieren. Schächtung ist wie jede andere Schlachtmethode kontrovers diskutiert. Im Zuge der Religionsfreiheit muss Schächten erlaubt. Man darf hier schließlich keine Doppelmoral führen. Aber das ist im aktuellen Bericht nicht das Thema.

Verstoß gegen Netiquette melden

Jens Müller-Storz  

Jens Müller-Storz

Registriert seit: 04.07.2011

Kommentare: 633

27. Juni 2012 - 09:39 Uhr

Ich verstehe die Staatsanwaltschaft nicht. Warum wird wegen einer Nachblutung Anklage erhoben? Nachblutungen nach Operationen sind nicht erwünscht und nicht die Regel, kommen aber trotz aller ärztlichen Umsicht immer mal wieder vor.
Wann klagt der erste wegen Verstümmelung wegen Fingernägel schneiden. Mein Sohn schreit schon recht laut beim Nägelschneiden.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 09:54 Uhr

Herr Müller-Storz,

nicht wegen einer Nachblutung, sondern wegen der Beschneidung wurde die Anklage erhoben.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 09:58 Uhr

Herr Ache,

"Dieses Verbot ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wenn dem so wäre, müsste man auch die Taufe verbieten."

Ich will nicht ausschließen, dass das BVerfG dem Urteil widerspricht, doch wie kommen Sie auf die waghalsige These, dass die Taufe auch verboten werrden müsste, wenn das Beschendiungsverbot verfassungskonform sei?

Die körperliche Unversertheit wird durch ein Skalpell aber nicht durch ein paar Tropfen Wasser beeinträchtigt.

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

27. Juni 2012 - 10:04 Uhr

"Dieses Verbot ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wenn dem so wäre, müsste man auch die Taufe verbieten. "

Was wird denn bei der Taufe abgeschnitten?

Die Argumente mit Fingernägel- oder (kommt bestimmt noch) Haareschneiden sind doch blödsinnig. Hier geht es um eine religiös oder traditionell motivierte Entfernung eines Körperteils. Bei Jungs die Vorhaut, bei Mädchen die Vorhaut der Klitoris, die inneren Schamlippen oder die gesamte Klitoris mit anschließendem Vernähen des Scheideneingangs.

"...würde man das verbieten, müsste man auch die Taufe verbieten". Welch schwachsinnige Argumentation.

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 10:30 Uhr

Herr Mattmüller,

"Wie gesagt, hier handelt es sich um eine 1968 aufgekommene (Nicht-)Erziehungsvorstellung, die in anderen Ländern und Kulturen belächelt wird"

Darf ich dem entnehmen, dass Sie die Beschneidung als legitimes Mittel der Erziehung ansehen?

Falls ja, wie weit soll das von Ihnen so verstandene Erziehungsrecht gehen und schließt es die Beschneidung von Frauen mit ein und wenn nicht weswegen?

Verstoß gegen Netiquette melden

 

David Ache

Registriert seit: 14.06.2012

Kommentare: 49

27. Juni 2012 - 10:41 Uhr

Im Grundgesetz welches eine Religionsfreiheit ermöglicht.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 731

27. Juni 2012 - 10:48 Uhr

Herr Ache,

das GG "ermöglicht" aber auch die körperliche Integrität. Da ein - irreparabler - Eingriff in die körperliche Integrität (des Kindes) objektiv erheblich schwerer wiegt als der Eingriff in die Religionsfreiheit (der Eltern), müssen die Eltern-Interessen zurückstehen, bis das Kind im entsprechenden Alter eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann.

Das halte ich jedenfalls für einen angemessenen Interessensausgleich (Google: "praktische Konkordanz").

Verstoß gegen Netiquette melden

Ammar Ulabi™  

Ammar Ulabi™

Registriert seit: 08.05.2009

Kommentare: 3966

27. Juni 2012 - 11:08 Uhr

Die "schnittige" Abnabelung eines Säuglings von der Nachgeburt ist demnach auch strafbar. Nach einer Amputation muss der operierende Arzt sofort in den Knast, sofern der Patient nicht bei Bewußtsein ist und auch keine Patientenverfügung hat. Jeder Friseur, der im Auftrag von mindestens einem anwesenden Elternteil einen Schneid- und Stutzauftrag für ein geschäftsunfähiges Kind erteilt bekommt, muss jetzt Strafe zahlen.
Jede Organspende z.B. von einem Kind für ein anderes Kind ist nun strafbar. Ohrstecher und Tätowierer vergehen sich u.U. an kleinen Kindern, werden diese trotz elterlichem Einverständnis deren Kunden.

Übrigens:
Muss jetzt ein Fötus erst geboren werden und bis zur Mündigkeit aufwachsen, bevor er innerhalb der geltenden Regeln straffrei abgetrieben werden darf? Werden nun sämtliche Verhütungsmittel illegal, weil sie die Entstehung von Nachwuchs normalerweise erfolgreich verhindern und man die so verhinderte Person nicht fragen kann, ob sie geboren werden will oder nicht ?

*Ironie Ende*

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 731

27. Juni 2012 - 11:24 Uhr

Herr Ulabi:

- "Die "schnittige" Abnabelung eines Säuglings" - medizinisch indiziert.

- "Nach einer Amputation" - medizinisch indiziert (hoffe ich doch).

- "Jeder Friseur mit Schneid- und Stutzauftrag" - kein Eingriff in die körperliche Integrität, schon gar nicht irreparabel.

- "Organspende z.B. von einem Kind für ein anderes Kind" - erfordert m.W. schon jetzt Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht.

- "Jeder Ohrstecher" - kann man diskutieren, ist immerhin reparabel.

- "jeder Tätowierer" - kann man gut diskutieren.

- "Fötus ... abgetrieben" - es ist eine in der Tat völlig willkürliche und rechtsdogmatisch sehr problematische Festlegung, dass "menschliches Leben" erst mit dem Eintritt der Geburtswehen beginnen soll, weshalb auch Körperverletzungs- und Tötungsdelikte an lebenden Menschen erst danach möglich sind. Das dürfte mit der dubiosen Auffassung "der Bauch gehört mir" zusammen hängen...

Aus praktischen Gründen (z.B. drohende heimliche Begehung, Begehung im Ausland, Begehung durch Laien) halte ich trotzdem nicht besonders viel von dem kölner Postulat, auch wenn's rechtlich zutreffen mag.

Verstoß gegen Netiquette melden

Ammar Ulabi™  

Ammar Ulabi™

Registriert seit: 08.05.2009

Kommentare: 3966

27. Juni 2012 - 11:40 Uhr

Werter Herr Keller,

- ohne Ironie jetzt -

Sie haben sich trotz der gekennzeichneten Ironie meines Vorbeitrages sehr viel Mühe gemacht. Dafür danke ich Ihnen. Ich frage mich auch, inwieweit es mindestens 1400 Jahre dauerte (u.U. noch viel länger), bis ein kluges deutsches Gericht zur Einwertung "Körperverletzung" bei den Beschneidungsritualen und -praktiken gelangt.

Wenn aber nach Erreichen der Mündigkeit einer Person auf deren ausdrücklichen Wunsch hin später die erbetene Beschneidung dann plötzlich keine Körperverletzung mehr sein soll, dann sollte allerdings auch das Töten auf Verlangen, das von einer gleichsam mündigen Person ausgehend regelrecht bestellt wird, straffrei bleiben, folgte man der diesem Urteil zugrundeliegenden Logik.

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

27. Juni 2012 - 11:46 Uhr

Ach Herr Ulabi - stellen Sie sich doch nicht doof, das haben Sie nicht nötig.

Wenn der Beschneidung die eigene Entscheidung des zu beschneidenden zu Grunde liegt, stellt das doch kein Problem dar. Dann geht er zu seinem freundlichen Hausarzt, sagt "weg mit dem Dingens" und schon ist es erledigt.

Nur Schade, dass der Zentralrat der Juden und die beiden diesem nacheifernden Kommentatoren die Ausübung der Religion über die körperliche Unversehrtheit stellen. Aber wie konnte man es anders erwarten...

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

27. Juni 2012 - 11:49 Uhr

Hallo Ammar,

hoffe es geht dir gut - wir haben uns ja eine ganze Weile nicht mehr gesprochen.

eine Beschneidung ist immer eine Körperverletzung, so wie auch jede andere OP immer eine Körperverletzung ist. Die Frage ist nur, ob diese gerechtfertigt war und damit straffrei bleibt. Die Einwilligung des Beschnittenen/Operierten führt zur Straffreiheit.

Bei der Tötung auf Verlangen geht es um ein anderes Rechtsgut. Das Leben wird im deutschen Stafrecht als nicht disponibel angesehen, weswegen eine Tötung auch bei Einwilligung des Getöteten strafbar bleibt. Man kann da anderer Meinung sein, doch das ist der Status Quo.

Beste Grüße
Oliver

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Horst Bruckmann

Registriert seit: 29.10.2010

Kommentare: 400

27. Juni 2012 - 15:31 Uhr

@ Hr. Klug:

"Unabhängig hiervon, als in den USA geborener, kann ich Ihnen versichern, daß ich mich als "Zwangsverstümelter" weder dadurch behindert noch irreparabel geschädigt."

Da Sie keine Wahl hatten, bleibt Ihnen ja auch nichts anders übrig.

"Die Diskussion ist so unnötig wie unsinnig. Alleine aus hygiensicher und medizinsiche Sicht ist eine wie in den USA standardmässig durchgeführte Beschneidung bei der Geburt eher wünschenswert."

*Ironiean*
Also ich komme auch mit Vorhaut prima mit der Hygiene klar, hat man Ihnen verboten, "das Ding" da unten zu waschen?
*Ironieaus*

In den fortlaufenden Kommentaren wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass es eine über 1.000jährige Geschichte hinter der Beschneidung gibt - die vermutlich primär tatsächlich aus hygienischen Gründen entstanden ist. Gut, dass sich diese in dem Zeitraum entsprechend weiterentwickelt hat...

Ich finde das Urteil richtig und gut.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Elly Brodhag

Registriert seit: 18.11.2010

Kommentare: 325

27. Juni 2012 - 15:47 Uhr

Liebe Herren der Schöpfung, ich finde - Körperverletzung hin oder her - dass die Jungs weniger Schwierigkeiten bzw. Probleme im Leben haben durch die Beschneidung, als es die Mädchen haben durch die Genitalverstümmelung. Diese sind für ihr Leben geschädigt in jeder Hinsicht. Wegen dieser Mädchen muss man kämpfen, dass dieser Irrsinn aufhört - besonders auch, wenn dafür die Religion vorgeschoben wird. Das hat mit Religion absolut nichts zu tun.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Moritz Rau

Registriert seit: 26.07.2011

Kommentare: 294

27. Juni 2012 - 16:11 Uhr

Beschneidung schützt vor Aids ! (steht in einem anderen, nicht kommentierbaren Artikel).

Liebe Leute:
Es will ja niemand die Beschneidung verbieten. Vielmehr soll der mündige Bürger selbst über seinen Körper entscheiden.... wenn er volljährig ist.
Das ist Menschenwürde ! Zur Erinnerung: Zu anderen Zeiten konnte das Fehlen der Vorhaut tödliche Konsequenzen haben.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Gelöschter Nutzer #782481

Registriert seit: 08.08.2009

Kommentare: 1605

27. Juni 2012 - 16:43 Uhr

Kurz und knapp - was das LG Köln entscheidet, hat im Rest der Republik soviel Aussagekraft wie ein feuchter Furz.
Und wenn der erste NRWler vor das BVerfG zieht, wird dieses Urteil eh einkassiert. Also locker bleiben und Messer wetzen! ;)

Verstoß gegen Netiquette melden

Harald Meierhofer  

Harald Meierhofer

Registriert seit: 12.09.2011

Kommentare: 2115

27. Juni 2012 - 16:52 Uhr

Herr Ebert, die körperliche Unversehrtheit ist auch im Grundgesetz ein hohes Gut. Ich sehe nicht, wo die Religionsausübung davon betroffen wäre. Die Eltern durfen ja weiterhin an egal was glauben, sie dürfen ihr Kind auch mit egal was indoktrinieren, sie dürfen nur nicht mehr die körperliche Integrität des Kindes für ihre eigene Religionsausübung verletzen.

Gehörte ich einer Sekte an, die zur Religionsausübung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Anus von Katzen "benötigt", dürfte ich das Ihrer Meinung nach auch? Ein Verbot dieser Praxis wäre Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 731

27. Juni 2012 - 16:53 Uhr

"Kurz und knapp - was das LG Köln entscheidet, hat im Rest der Republik soviel Aussagekraft wie ein feuchter Furz."

Oh nein, Herr Ebert - nach dem Urteil kann sich niemand mehr darauf berufen, von der (möglichen) Strafbarkeit nichts gewusst zu haben - ein unvermeidbarer Verbotsirrtum ist nun ausgeschlossen. Ob andere Gerichte zu anderen Ergebnissen gelangen, kann dabei zunächst offenbleiben.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

27. Juni 2012 - 17:35 Uhr

Gibt es eigentlich - aus medizinischer und psychlogischer Sicht - einen Unterschied zwischen Beschneidung im Säuglings- und im Erwachsenenalter?
Als Mann kann ich mir nur schwer vorstellen, jemanden am meinem Pillermann rumschnibbeln zu lassen. Nicht zuletzt wegen der Schmerzen, die der Heilungsprozeß verursacht. Schließlich brauche ich das gute Stück ja jeden Tag...
Schmerzen, die ein Säugling erleidet, werden doch psychologisch schneller vergessen. Bzw. ein Säugling würde - wenn er selbst entscheiden dürfte - eine Beschneidung ja ganz anders einschätzen als ein Erwachsener. Weil er aufgrund seiner fehlenden Lebenserfahrung noch nicht über die Vorstellungskraft eines Erwachsenen verfügt.

Wie auch immer: Ich habe zwar gehört, dass beschnittene Männer bei den Frauen höher im Kurs stehen. Aber das wird mich nicht dazu bringen, nachzugeben!

(Die Argumentationen betreffend Taufe o.ä. sind ja mal wieder extrem an den Haaren herbeigezogen und sorgen nicht für mehr Glaubwürdigkeit der Kirchen- und Religionskritiker...)

Verstoß gegen Netiquette melden

Matthias Stulz  

Matthias Stulz

Registriert seit: 21.10.2009

Kommentare: 37

27. Juni 2012 - 23:09 Uhr

Ich würde vorschlagen, dass sich meine Vorredner einfach mal eine Beschneidung z.B. bei Youtube ansehen und dazu das Lied von Bettina Wegner anhören (Kinder). Ich denke die Diskussion wird dann recht kurz.

Diese richterliche Entscheidung war längst überfällig und für die Genitalverstümmelung von Frauen müsste noch ein Strafmaß erfunden werden. Glauben entsteht im Herzen oder im Bewusstsein und nicht in der Vorhaut - wer hier den Glauben als Rechtfertigungsgrund vorschiebt muss bestraft werden. Selbstmordattentäter handeln auch im Namen des Glaubens und verletzen (oder töten sogar) andere Menschen. Wo soll man da die Linie ziehen? Als Volljähriger steht jedem frei, sich beschneiden, branden oder tätowieren lassen - so er denn will.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Peter Rapp

Registriert seit: 25.09.2009

Kommentare: 687

28. Juni 2012 - 01:16 Uhr

Sowas kommt halt raus, wenn im Jahr 2012 irgendwer deutsche Staazahnwälte dazu nötigt, zu tausenden Jahren Religion, Kultur, oder auch bloß Brauchtum Stellung zu nehmen.

Das Resultat kann man bloß als " verunglückt" und "tragisch" bezeichnen.

PR

Verstoß gegen Netiquette melden

Thomas Brudlich  

Thomas Brudlich

Registriert seit: 23.01.2011

Kommentare: 173

28. Juni 2012 - 06:20 Uhr

Ist der Rappe in Wirklichkeit ein Wallach?
Ein gutes Urteil!
Sollen die religiösen Freunde der Genitalen. . .
(Autsch, das tut schon beim schreiben weh) doch eine Urlaubsreise
in ihr Heimatland buchen um dort ihrer erlesen ästhetischen Riten
zu huldigen, und Opa freut sich auch wenn er den Enkel wieder mal
sieht, wenn auch dieser bedauernswerte ´´Wurm´´ mit schmerzverzerrtem
Kindergesicht auftaucht. . . .

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

28. Juni 2012 - 08:38 Uhr

Meine Herren, es geht hier nicht bloß um die paar Quadratzentimeter Vorhaut, sonders grundsätzlich um die Frage, ob die Religionsfreiheit über das Recht der körperlichen (und seelischen) unversehrtheit des Menschen zu stellen ist.

Das Gericht hat das richtige Urteil getroffen, dies hat hoffentlich Signalwirkung für so manche andere religiösen Riten und Bräuche, welche dringend auf den Prüfstand gehören!

Vergessen werden dabei die übrigen Perversitäten, welche im Namen des Glaubens oder der Tradition geschehen - die Beschneidung von Mädchen wurde hier schon mannigfaltig erwähnt, von den Befürwortern der Beschneidung von Jungen aber geflissentlich überlesen.

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

herbert scholl

Registriert seit: 09.05.2009

Kommentare: 1073

28. Juni 2012 - 08:56 Uhr

Herr Heussman, stimme Ihnen mal wieder zu !

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Maike Tausch

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 4

28. Juni 2012 - 10:48 Uhr

Selbstverständlich ist es eine Körperverletzung, wenn ich an jemandem ohne medizinischen Grund das Skalpell ansetze. Ob diese Person nun mein Kind ist oder nicht, ist völlig irrelevant. Auch als Erziehungsberechtigte habe ich kein Recht, mein Kind ohne medizinischen Grund zu verändern. Sonst könnte ich als Mutter ja das Kind auch gleich nach der Geburt schönheitsoperieren lassen, wenn ich besorgt bin, dass er oder sie mit solchen Ohren und einer solchen Nase später diskriminiert werden wird. Ich bin sicher, da wäre das Jugendamt zu Recht gleich zu Stelle. Im Namen der Religion aber darf man leider immer noch zu viel.
Das Ohrlochstechen bei kleinen Kindern wird dem Urteil wohl auch zum Opfer fallen. Richtig so.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Andrea Lauser

Registriert seit: 31.05.2010

Kommentare: 1218

28. Juni 2012 - 10:59 Uhr

Und warum sind dann Abtreibungen erlaubt?

Verstoß gegen Netiquette melden

Jens Müller-Storz  

Jens Müller-Storz

Registriert seit: 04.07.2011

Kommentare: 633

28. Juni 2012 - 11:04 Uhr

... eine Zensur findet nicht statt.

In meinem komplett gestrichenen Artikel standen ausschließlich Fakten. Wieso widre der gestrichen?

[Sehr geehrter Herr Storz, Ihr Beitrag wurde wegen eines persönlichen Angriffs auf einen anderen Kommentator entfernt - die Redaktion]

Verstoß gegen Netiquette melden

 

David Ache

Registriert seit: 14.06.2012

Kommentare: 49

28. Juni 2012 - 11:14 Uhr

Ich bin jedenfalls nicht traumatisiert deswegen.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Maike Tausch

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 4

28. Juni 2012 - 11:29 Uhr

Abtreibungen sind nur dann nicht gesetzwidrig, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. In anderen Fällen kann der Abbruch bis zur 14. Woche erfolgen, wenn die Schwangere dies wünscht und sie zuvor beraten wurde. Der Abbruch gilt nicht als NICHT rechtswidrig, jedoch ist er auch nicht strafbar. Das deutsche Gesetz versucht der Tatsache Rechnung zu tragen, dass hier das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit dem Recht der Mutter auf körperliche Selbstbestimmung entgegensteht. Es ist schlicht ein Kompromiss in einem Bereich, wo es eigentlich keine Kompromisse geben sollte.
Anders verhält es sich mit der Beschneidung. Die Religionsfreiheit kann und darf kein gleichwertiges Grundrecht sein mit der körperlichen Unversehrtheit.

Verstoß gegen Netiquette melden

Michael Basket  

Michael Basket

Registriert seit: 30.07.2009

Kommentare: 1207

28. Juni 2012 - 11:46 Uhr

Wenn eine Sekte Ihren Kindern aus religiösen Gründen die Ohrläppchen abschneiden lassen würde, wäre der Aufschrei aber groß..... (Dies ist nur ein Beispiel!! Ich will die betreffenden Religionen nicht mit einer Sekte gleichstellen!!!). Es geht hier ja gar nicht um das Verbot der Beschneidung an sich, nur darum das dies jeder selbst entscheiden soll ob er das will oder nicht. Von demher kann ich die Richter gut verstehen, und jeder der sich mit den Strafgesetzen auskennt wird das auch tun. Alles andere hier ist jetzt wieder Christ gegen Moslem, Christ gegen Jude, Jude gegen Christ, Moslem gegen Christ und Atheist gegen alle (hoffe ich habe niemanden vergessen). Die Argumente werden auch immer schwachsinniger ("Dann muss man die Taufe auch verbieten"). Es geht hier nicht um das Verbot einer Religion. Wer sagt denn, das das Kind nicht zu einer anderen Religion wechseln will wenn es groß ist? Natürlich geht das auch beschnitten, aber hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass sich so eine Person dann vielleicht "gebranntmarkt" fühlt? Dies ist alles nur eine Anregung zum Nachdenken, ich werde bei diesem Thema hier nicht diskutieren. Dies mache ich lieber persönlich mit meinen muslimischen/jüdischen Bekannten, was ich gestern schon getan habe. Und siehe da: Einige verstehen sogar das Urteil, andere nicht. Hab ich jetzt gute und schlechte Freunde? Nein! Jeder hat das Recht auf seine Meinung, aber jeder Mensch (auch Kinder) haben ein Recht auf einen unversehrten Körper! Aber auch jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung und dessen freien Äusserung. Also liebe Kommentatoren: Bleiben Sie sachlich, bleiben Sie interessiert ;-)

Verstoß gegen Netiquette melden

Jens Müller-Storz  

Jens Müller-Storz

Registriert seit: 04.07.2011

Kommentare: 633

28. Juni 2012 - 12:46 Uhr

Was ist denn mit Ohren anlegen lassen?

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Peter Grieshaber

Registriert seit: 20.05.2012

Kommentare: 140

28. Juni 2012 - 14:02 Uhr

Wieder einmal wird von deutschem Boden aus der Rest der Welt mit grossartigen Weisheiten traktiert. Die Richter haben vermutlich übersehen, dass es auch ein jüdischer Brauch ist. Der Vorwurf des Antisemitismus ist bereits erhoben. Demnächst gibt Israel seine Atom-U-Boote zurück an uns.

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

28. Juni 2012 - 14:08 Uhr

Frau Lauser, Herr Ache, wie stehen Sie zur verstümmelnden Beschneidung von Mädchen aus religiösen / traditionellen Gründen? Dieses Thema ist deutlich näher am eigentlichen Inhalt des Artikels als die provokanten und kindischen fragen, warum das eine verboten wird, wenn das andere erlaubt ist.

Bei der Beschneidung gibt es keinerlei Unterschied, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, wenngleich letzteres ungleich grausamer ist. Religös- oder traditionell verblendete Gründe dürfen niemals über der körperlichen und seelischen Unversehrtheit stehen.

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Maike Tausch

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 4

28. Juni 2012 - 14:11 Uhr

Wer nicht bereit ist zu Veränderung, kann sich nicht weiter entwickeln. In manchen Kulturen wurden Kinder den Göttern als Opfer dargeboten. Das waren auch religiöse Bräuche, die offensichtlich irgendwann nicht mehr praktiziert wurden. Gott sei Dank waren und sind nicht alle Menschen lernresistent, sonst sähe es um die Menschheit schlecht aus.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

David Ache

Registriert seit: 14.06.2012

Kommentare: 49

28. Juni 2012 - 15:07 Uhr

Immer wieder erwähne ich , erst informieren dann diskutieren. Weder im Judentum noch im Islam wird eine Beschneidung(Verstümmelung bei Mäd chen) erwähnt, erwünscht, befohlen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Praktik(Verstümmelung von weibl. Geschlechtsteilen)sich vom antiken Ägypten aus über den afrikanischen Kontinent ausgebreitet hat. Es ist also nicht bedingt religiöser Herkunft.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Roland Hellbardt

Registriert seit: 08.12.2010

Kommentare: 736

28. Juni 2012 - 15:17 Uhr

Anknüpfend an den Beitrag von David Ache: Es gibt einen Haufen, auch christlicher Feste und Rituale, die aus vorchristlichen Zeiten adaptiert und umgemodelt wurden, damit die eigene Religion den werdenden Gläubigen schmackhaft gemacht werden konnte. Damit meine ich, sind viele Sachen nicht 'gottgegeben', sondern müssen durchaus hinterfragt werden.
Nichts desto trotz ist es indiskutabel, Religionsfreiheit über das Recht der Unversehrtheit des eigenen Körpers zu stellen, ungeachtet dessen, ob ein 'Eingriff' jetzt mehr oder weniger gravierend ist! Keiner hat, ohne des Opfers eigenen Wunsch, das Recht, irgendwem was abzuschneiden oder zuzufügen, auch nicht mit vormittelalterlichen Begründungen!

Verstoß gegen Netiquette melden

Thomas Brudlich  

Thomas Brudlich

Registriert seit: 23.01.2011

Kommentare: 173

28. Juni 2012 - 15:20 Uhr

Was gibt es mit religiös- oder traditionalistisch verbl Scheuklappenträgern zu diskutieren die z.B. den Begriff Ehre im Bezug auf ihre Frauen in den
Bereich der weiblichen Oberschnkel platzieren . . .
[ed.]
Aber bei uns gilt, ´´wie Gott ihn schuf´´jeder hat das Rechte auf körperliche Unversehrtheit, Punkt!

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Guy Sinden

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 125

28. Juni 2012 - 16:12 Uhr

Herr Klug : Alleine aus hygiensicher und medizinsiche Sicht ist eine wie in den USA standardmässig durchgeführte Beschneidung bei der Geburt eher wünschenswert.
Wünschenswert? Diese Argumente sind bereits wiederlegt. Es gibt keine hygienischen gründe und kaum medizinische. Die allenorts angeführte Phimose ist zu 80%, nämlich vor allem im frühen Lebensalter eine Fehldiagnose. 50% der Jungs haben bis 10 Jahre eine „Phimose“. Außerdem ist die Beschneidung eine Fehl-Maßnahme. Es gibt Salben die zu 80% Abhilfe schaffen und den Eingriff der „triple incision“, die vorhauterhaltend ist.

Herr Mattmüller: „….muss auch die Blinddarmoperation untersagt werden, bei der es, wie bei der Beschneidung, in sehr seltenen Fällen zu Komplikationen kommt“
Wenn man sich nun auf diese Argumentation schon einlässt, dann stellt man schnell fest, daß Sie irrig ist. 20% der beschnittenen Männer leiden an einer Beeinträchtigung, sei sie nun physisch der psychisch. Natürlich redet man nicht darüber, als Mann. Die angebliche Wohltat der Beschneidung steht statistisch im krassen Missverhältnis zu deren Komplikationen.

Herr Ache: „die Taufe verbieten“.
Seit wann sind Wassertropen auf der Stirn ein irreversibler Eingriff, der die sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Lassen Sie doch mal besser „die Kirche im Dorf“.

Herr Ulabi: „….1400 Jahre….“
Und das Abhacken der rechten Hand. Soll das bald auch im Rahmen der Religionsfreiheit erlaubt sein? Ist doch auch ein alter, traditioneller Brauch!

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Esther Hiegel

Registriert seit: 23.06.2012

Kommentare: 8

28. Juni 2012 - 16:15 Uhr

Was bis jetzt noch keiner eingewandt hat:
Wieso ist Beschneidung jetzt ein medizinisch unnötiger Eingriff und das Zurechtverstümmeln von Zwittern nicht? Wenn man von Leiden sprechen kann dann unter den Folgen von Geschlechts-"Korrekturen" bei Säuglingen.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Guy Sinden

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 125

28. Juni 2012 - 16:16 Uhr

Ach ja, wo doch immer die religiöse Freiheit angeführt wird.
Um welche handelt es sich denn ?
Die der Eltern, Ihr Kind in fetischistischer Manier als Ritualgegenstand zu missbrauchen?
Oder die des Kindes ? Die besteht nämlich darin, aus freien Stücken eine Religion anzunehmen und sie auch wieder ablegen zu können.

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Oliver Gebhardt

Registriert seit: 28.06.2012

Kommentare: 59

28. Juni 2012 - 16:41 Uhr

"Die körperliche Unversertheit wird durch ein Skalpell aber nicht durch ein paar Tropfen Wasser beeinträchtigt."

Hallo Herr Rosenstock,

das Urteil bezieht sich auf:
Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Demnach ist es durchaus legitim auch die Rechtmässigkeit der Taufe zu hinterfragen. (sowie jede andere Religion die einem Kind ab Geburt aufgezwungen wird)

Verstoß gegen Netiquette melden

Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1779

28. Juni 2012 - 17:14 Uhr

"Immer wieder erwähne ich , erst informieren dann diskutieren. Weder im Judentum noch im Islam wird eine Beschneidung(Verstümmelung bei Mäd chen) erwähnt, erwünscht, befohlen."

Herr Ache, hat das Judentum die Beschneidung von Jungen erfunden?
Ob diese aus religiöser Verblendung oder traditionellen Gründen erfolgt spielt keinerlei Rolle. Billigen Sie die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, billigen Sie auch die Beschneidung von Mädchen aus traditionellen Gründen.

Oder wollen Sie damit aussagen, dass die Beschneidung aus jüdischen Beweggründen legitim ist, die Beschneidung aus traditionellen Gründen allerdings nicht?

Frau Hiegel, Sie beantworten sich Ihre Frage selbst. Medizinisch indizierte Eingriffe haben nichts mit religiös oder traditionell veranlassten Verstümmelungen zu tun. Mit Vorhaut und intakter Vagina kann ein Mensch wunderbar leben - ob das Leben eines (Pseudo-)Hermaphroditen ebenso einfach und "wunderbar" ist, sei dahingestellt, in dem Fall treffen die Eltern die Entscheidung zum Wohle des Kindes.

Eigentlich ist der Unterschied nicht so schwer zu begreifen, dass beinahe jeglicher medizinischer Eingriff zum Vergleich und als Rechtfertigung herangezogen werden muss.

Th. Heussmann

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Esther Hiegel

Registriert seit: 23.06.2012

Kommentare: 8

28. Juni 2012 - 19:15 Uhr

@Herr Heussmann
Die betroffenen Intersexuellen sehen das anders, sobald sie in der Lage sind, sich darüber Gedanken zu machen. Aus deren Verstümmelung ist rein ideologisch begründet, mit Gesundheit hat dies nichts zu tun. Leider ist deren Lobby nicht so groß wie die der Beschnittenen.

Verstoß gegen Netiquette melden

Nicht kommentierbar



Weitere Artikel: Deutschland