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11. November 2009 08:33 Uhr
Hintergrund
Wenn der Notarzt Verspätung hat
Notärzte können Leben retten – wenn sie rasch an Ort und Stelle sind. Da geht es um Minuten. Doch immer öfter funktioniert müsen Unfallopfer und Notfallpatienten länger warten. Am Hochrhein soll das nun ein Gesetz ändern.
Um 19.33 meldet das Gerät am Gürtel das erste Mal Alarm. Ein Mensch in Not – das kleine Kästchen blinkt und piepst. "Verdacht auf Schlaganfall im Altersheim" wirft einem Notarzt Frank Koberne noch kurz zu, bevor er sich die glänzend blaue, strahlend rote Weste überstreift und die Treppen des Freiburger Notfallturms hinunter hastet, ab in den roten Wagen, raus aus der Garage in der Sautierstraße und hinein in die Freiburger Nacht. Mit dem Nef, wie der Profi die sperrige Bezeichnung Notarzteinsatzfahrzeug abkürzt, tastet sich sein Fahrer an roten Ampeln vorbei in Kreuzungen hinein, um dann mit allem, was die Reifen hergeben, um die nächste Ecke zu jagen. Mitten hindurch durch ein nächtliches Lichtermeer aus bunten Reklameschildern, blinkenden Verkehrsleuchten und dem Flackern des Blaulichts im Seitenfenster.
Im ersten Stockwerk des St. Marienhauses im Stadtteil Wiehre wartet eine gestresste Altenpflegerin: "Der Patient kann seinen linken Arm und das linke Bein kaum noch bewegen", fasst sie zusammen. "Wie lange geht das schon so?", will der Notarzt wissen, während er den Puls des Patienten fühlt. "Drei bis vier Stunden." "Drei Stunden?", Koberne kann es nicht glauben. "Der Hausarzt hat gesagt, wir sollen erst einmal abwarten." Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Freiburg schüttelt fassungslos den Kopf – Zeit ist Hirn, heißt das Motto beim Schlaganfall, je mehr Minuten bis zur Therapie vergehen, desto weniger Nervenzellen können gerettet werden – und der Kollege Hausarzt hat offensichtlich viel dieser kostbaren Zeit verstreichen lassen. Zehn Minuten später liegt der Patient mit einer Infusion am Arm auf der Bahre und wird in den Rettungswagen geschoben. Koberne drückt im Nef den Knopf am Kleincomputer neben den Armaturen. "Sechs Minuten Rettungsfrist", sagt er. "Sechs Minuten haben wir nach dem ersten Alarm gebraucht, bis wir beim Patienten waren."
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DER GESETZGEBER
Sechs Minuten – von derart schnellen Rettern kann man in weiten Teilen Südbadens nur träumen. "Von Segeten, unser nördlichsten Rettungswache im Landkreis Waldshut, schaffen wir es bei gutem Wetter in einer Viertelstunde bis Todtmoos", erzählt Matthias Nobs, Rettungsleiter beim Kreisverband Säckingen des Roten Kreuzes, kurz DRK. "Im Winter brauchen wir fast doppelt so lange."
15 oder 30 Minuten – dieser Unterschied kann für manchen Zurettenden über Leben und Tod entscheiden. Dem Neurologen mag Zeit Hirn sein, der Kardiologe fürchtet angesichts von verrinnenden Minuten ums Herz. Ob Schlaganfall oder Infarkt, bei beiden Krankheitsbildern geht dem betreffenden Organ der Sauerstoff aus. Je länger die Blutgefäße verstopft sind, desto mehr Zellen ersticken. Forscher der Universität Sheffield konnten außerdem belegen: Durchschnittlich 5,8 Prozent der Patienten sterben vor der Einlieferung ins Krankenhaus, wenn der Notarzt weniger als zehn Kilometer bis zur Unfallstelle fährt. Bei Anfahrtswegen zwischen elf und 20 Kilometern steigt die Sterberate auf 7,7 Prozent.
Zehn Minuten, höchstens fünfzehn darf es deshalb nur dauern, bis Sanitäter und Notarzt bei dem Notleidenden sind, so schreibt es das Rettungsdienstgesetz des Landes für 95 Prozent der Einsätze vor. 2008 gelang das im Rettungsdienstbereich Waldshut nur in 84 Prozent der Fälle und damit seltener als je zuvor. Und selbst diese Zahl dürfte noch geschönt sein. Auch in den Bereichen Lörrach, Emmendingen und Ortenau schafften es die Ärzte nicht, die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Ihre eigene Schuld ist das nur selten. Die Ursachen des Problems liegen an anderer Stelle: Bei einem Sozialministerium, das die Verantwortung für die Rettung seiner Bürger auf andere abwälzt; bei Krankenkassen, denen ein gesetzeskonformes System zu teuer ist und an einem vergangene Woche neu beschlossenem Rettungshilfegesetz, das die Missstände nicht anpackt.
DIE KLINIKÄRZTE
Seit 23 Jahren arbeitet Alexander Hamperl als Notarzt. Seine Selbstbeschreibung: "Ich bin auch so ein Bekloppter, der gerne die Menschheit rettet", gleichzeitig sieht er sich aber auch als "einer der Deppen, die etwas am Leben erhalten, dem die Organisationsstrukturen fehlen." Das Resignative in der Stimme und den müden Augen des 50-jährigen Anästhesie-Chefarztes des Krankenhauses Bad Säckingen wird noch unterstrichen von einem schwarzen Anzug und Schlips; Hamperl kommt von einer Beerdigung zum Treffen.
In Freiburg mag man in fünf Minuten beim Patienten sein, dort in der Stadt streiten sich die Mediziner sogar darum, wer von ihnen im Rettungswagen fahren darf; in der Provinz, fernab der großen Krankenhäuser, sieht das ganz anders aus. Wenn Hamperls Klinik ein Herzinfarkt gemeldet wird, rückt der diensthabende Arzt auf der Intensivstation aus "und hinterlässt bei uns schwerkranke Patienten, um anderen schwerkranken Patienten zu helfen", so Hamperl. Dies reiße wiederum Lücken in anderen Abteilungen, die die Betreuung der Intensivstation dann mit übernehmen müssten. Nachts muss das Spital vor dem Ärztemangel endgültig kapitulieren. Zusammen mit niedergelassenen Kollegen bestücken die eigenen Ärzte als freie Subunternehmer den Notarztwagen – nur so lässt sich das Arbeitszeitgesetz umgehen.
DIE LANDÄRZTE
In weiten Teilen des Schwarz- und Hotzenwaldes sind aber selbst solch kleine 265-Betten-Häuser Mangelware. "Dort schnitzt man sich aus den vorhandenen Strukturen etwas zusammen, was irgendwie einem Notarzt-Dienst gleichkommt", sagt der Freiburger Experte Frank Koberne. In Todtmoos, Lenzkirch, Bonndorf und Göhrwihl sind zum Beispiel deshalb die Hausärzte vor Ort als sogenannte Bereichsnotärzte eingesprungen. Das Problem: Die meisten dieser Mediziner sind laut Peter Hofmeister, dem Vorsitzenden des Bereichsausschusses Waldshut, zwischen 50 und 60 Jahren alt. "Auf kurz oder lang bricht das System zusammen, weil qualifizierter Nachwuchs fehlt."
Schon jetzt funktioniert es nur noch notdürftig: Blaulichtfahrten sind den Niedergelassenen verboten, was die Hilfsfristquote nur deshalb nicht weiter senkt, weil sie hier oben meist gar nicht gemessen wird. Viele Standorten sind zudem nicht über 24 Stunden besetzt. Noch schwerer wiegt: "Wenn der Alarm tagsüber piepst, verlassen die Bereichsnotärzte oft eine volle Praxis", so Hamperl. Und müssen angesichts ihrer Doppelfunktion im Einsatz neben dem Notfallpatienten auch an die Wartenden in der eigenen Praxis denken. In der Nähe des Schauinsland, am Notschrei, gebe es deshalb einen "imaginären Übergabepunkt", erzählt Koberne. "Die Bereichsnotärzte karren die Patienten da hoch und sagen den Sanis, wenn sie oben an der Kreisgrenze sind, sollen sie den Freiburger Notarzt anrufen und ihm den Kranken übergeben."
Auch die Säckinger und Waldshuter Klinikärzte werden gerne von den niedergelassenen Bereichsnotarzt-Kollegen zu solchen "Rendezvous" hoch in den Hotzenwald gebeten. "In dieser Zeit fehlt aber, wenn etwas passiert, unten im Tal der Rettungsmediziner", sagt Peter Hofmeister, der als Mitglied des Bereichs ausschusses für die Organisation der Retter vor Ort zuständig ist. Eben diesem Ausschuss wurde es deshalb Anfang 2008 zu bunt. Er verpflichtete die Krankenhäuser in Säckingen und Waldshut für derartige Fälle einen zweiten Notarzt in der Hinterhand zu behalten. Die Kliniken weigerten sich, man traf sich vor Gericht, bis schließlich der Ausschuss in der höchsten Instanz verlor. Für solche Anweisungen fehle dem Gremium die Kompetenz, urteilten die Richter.
DIE POLITIK
Seit vergangenem Mittwoch besitzt Baden-Württemberg deshalb eine "Lex Waldshut", wie es Kenner nennen, ein novelliertes Rettungsdienstgesetz. Demnächst dürfen die Krankenkassen und die Vertreter von Rotem Kreuz und Maltesern im Bereichsausschuss die Kliniken vor Ort zwingen, Notärzte abzuordnen. Nur: "Ich frage mich, woher die ganze Notärzte kommen sollen, um diese Stellen zu besetzen", sagt Helmut Schillinger; Geschäftsführer des südbadischen Klinikverbundes Regionaler Krankenhäuser.
Neue Rettungsmediziner braucht das Land also, nur leider kümmert dies die Landesregierung wenig. Auf Anfrage heißt es auf der Pressestelle: Die Einrichtung von neuen Stellen und Notarztstützpunkten ist Sache der Selbstverwaltung und der Bereichsausschüsse. Übersetzt: Die Verantwortung für das Rettungssystem im Land hat das Ministerium an Rettungsdienste und Krankenkassen abgeschoben. "Es gibt kein Bundesland", sagt Koberne, "das sich derart aus der notärztlichen Versorgung herausgezogen hat wie Baden-Württemberg. Das Problem wird von der Regierung in die Peripherie verlagert, frei nach dem Motto: Nach uns die Sinnflut."
Das Ergebnis: Die Lebensrettung der Baden-Württemberger wird einem Organ anvertraut, das sich jederzeit selbst lähmen kann. Denn in den Bereichsausschüssen sitzen sich Kassen und Rettungsdienste mit gleicher Stimmenzahl gegenüber. Andere Mitglieder sind nur beratend tätig. Ohne die Zustimmung beider Seiten läuft nichts. In mindestens einem Fall haben die Kassenvertreter gegen die Einrichtung teurer, neuer Notarztsitze ihr Veto eingelegt.
"Der Gesetzgeber hat sich unklar ausgedrückt", sagt Hofmeister. "Ein neuer Notarztstandort kann zwar laut Gesetz notwendig werden, weil sonst die vorgeschriebenen Rettungsfristen nicht eingehalten werden. Gleichzeitig hat das Ministerium aber festgelegt, dass er wirtschaftlich betrieben werden muss." Als wirtschaftlich gilt ein Standort aber nur dann, wenn pro Jahr 500 bis 600 Einsätze zusammenkommen. In Orten wie Bonndorf oder Todtmoos ein Ding der Unmöglichkeit.
Dank diesem Widerspruch können die Kassen die Einrichtung neuer Stützpunkte mit hauptamtlichem Notarzt und Rettungssanitätern mit dem Argument der mangelnden Wirtschaftlichkeit verweigern. Selbst wenn die Retter in der Region permanent zu spät kommen. Gleichzeitig fehlt dem Landrat als Kontrollorgan die rechtliche Handhabe, diese Einrichtung zu zwingen. Diesen gordischen Knoten kann nur das Land lösen. Aber bisher drückt sich Ministerin Monika Stolz vor der Festlegung, ab welchem Punkt die Sicherheit der Landeskinder über der Wirtschaftlichkeit des Systems steht.
DIE KASSEN
"Die Krankenhausträger sind verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen", steht im novellierten Gesetz – heißt, die Krankenkassen stehen für alle anfallenden Notarzt-Kosten gerade. Die Realität sieht oft anders aus: "Das Geld, das mir die Kassen für meine Notärzte zahlen, reicht nicht aus, um eigene Stellen zu finanzieren", erklärt der Bad Säckinger Hamperl. Jeder Einsatz wird einzeln vergütet und am Hochrhein kommen zu wenige Einsätze zusammen, um festangestellte Notärzte zu bezahlen. "Das heißt: Jeder Mediziner, den wir hier mit dem Rettungswagen losschicken, fehlt in der Klinik an einer anderen Stelle."
Karl-Heinz Kopp ist wenig optimistisch, dass sich das mit dem neuen Gesetz nun ändert: "Die Kassen haben sich noch nie besonders aktiv gezeigt", meint der Anästhesiechef der Uniklinik Freiburg. "wenn es darum geht, ihren Verpflichtungen zur Kostenübernahme nachzukommen." Der Geschäftsführer der AOK Hochrhein/Bodensee, Dietmar Wieland, kündigt bereits jetzt an: "Im Zweifel müssen die Gerichte klären, was dieser Kostenausgleich umfasst."
Sollte man sich nicht einig werden hat das neue Notfall-Gesetz bereits eine Lösung parat: Erstmals dürfen nun auch Reha-Kliniken verdonnert werden, Rettungsmediziner zu stellen und sie auch in Notfallkursen auszubilden. Im Kampf um Leben und Tod geübte Anästhesisten kann sich das Land kaum noch leisten; nun soll jeder an die Notfall-Front, der eine ärztliche Approbation besitzt.
- Gesundheits-ABC: Leitender Notfallarzt
- Südschwarzwald: Neues Rettungsfahrzeug für St. Blasien
Autor: Michael Brendler


