Account/Login

Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Gewerkschaften dürfen begrenzt auf Betriebsparkplätzen streiken

  • Stefan Hantzschmann (dpa)

  • Mi, 21. November 2018, 09:55 Uhr
    Wirtschaft

Der US-Onlinehandelsriese Amazon ist vor Gericht damit gescheitert, der Gewerkschaft Verdi das Streiken auf einem Betriebsparkplatz zu verbieten.

Streiken auf dem Firmenparkplatz ist erlaubt, wenn es nicht übertrieben wird.  | Foto: dpa
Streiken auf dem Firmenparkplatz ist erlaubt, wenn es nicht übertrieben wird. Foto: dpa
Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen, dass Gewerkschaften auf dem Betriebsgelände streiken. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag mit einem Grundsatzurteil entschieden. US-Onlinehandelsriese Amazon scheiterte im Streit mit der Gewerkschaft Verdi vor ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel