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09. August 2009 14:44 Uhr
Komprimiss ermöglicht Weiterbau
Bauplatz wurde falsch vermessen
Erst als schon das erste Geschoss fertig war, bemerkten Bürger, dass ein Neubau in Gottenheim zu dicht an einem Gehweg steht. Die Ursache: Der Planer hatte den Bauplatz falsch vermessen und die Genehmigungsinstanzen hatten es nicht bemerkt
GOTTENHEIM (schö). Auf einen Kompromiss für den umstrittenen Weiterbau eines Wohnhauses am oberen Ende der Tunibergstraße einigten sich der Bauherr, die Baurechtsbehörde des Landratsamtes und die Gemeindeverwaltung. Dieser wurde nun bei drei Stimmenthaltungen in einer eigens einberufenen Sondersitzung des Gemeinderates angenommen.
"Wir waren uns einig, dass Schuldzuweisungen jetzt keinen Sinn machen" berichtete Bürgermeister Volker Kieber vom Erörterungstermin im Landratsamt. Fakt sei, dass aufgrund eines Lageplanes, der nicht in Ordnung ist, eine Baugenehmigung erteilt und ein Bau errichtet wurde, bei dem das erste Obergeschoss schon stehe. "Wir haben nun versucht, eine Lösung zu finden, klar ist aber auch, wenn wir die harte Linie fahren würden, hätte der Planer den Schaden zu verantworten", erklärte der Bürgermeister.
Das Problem ist, dass das Haus von der Grundstücksgrenze und nicht vom Rand eines im Bebauungsplan vorgesehenen Gehweges aus eingemessen wurde. Nun steht es fast direkt am noch zu bauenden Gehweg, der zukünftig mal in den Rebberg führen oder weitere Grundstücke im oberen Teil der Tunibergstraße erschließen soll. Die falsche Einmessung passierte anschließend den Gemeinderat, auch die Bauaufsicht beim Landratsamt stieß nicht auf den Fehler und erteilte die Baufreigabe. Erst als schon mit dem Bau begonnen wurde, fiel Anwohnern auf, dass das Haus doch viel zu nah an der eh schon engen Straße steht. Daraufhin verlangte das Landratsamt einen Nachtrag zum Bauantrag. Entweder, so erläuterte Baudezernent Franz Lögler, hätte die Gemeinde nachträglich eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilen können oder der Bau wäre so nicht genehmigt werden. Der Gemeinderat wiederum hatte die notwendige Befreiung vor kurzem abgelehnt.
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Der Kompromiss sieht nun vor, dass das Haus mit kleinen Veränderungen weitergebaut werden darf. Der geplante Gehweg wird an dieser Stelle von 1,50 Meter auf 1,25 Meter verkleinert, bleibt aber bestehen. Die Straßenbreite soll wie bisher bei fünf Metern bleiben. Der Bauherr muss zur Abgrenzung des Gehweges, der nun sehr dicht am Haus vorbeiläuft, und zur Sicherung der Belichtung der vorgesehenen Einliegerwohnung eine Stützmauer mit Geländer am Erker errichten. Weiterhin trägt der Bauherr sämtliche Verfahrenskosten und überlässt der Gemeinde die Fläche für die Gehwege unentgeltlich.
Beim vorigen Nachtrag sei der Gehweg nicht sicher und damit der Antrag für die Gemeinde nicht hinnehmbar gewesen, meinte Kurt Hartenbach (FWG). Nun hätten alle Beteiligten Federn lassen müsse. Der Kompromiss sei insbesondere deshalb möglich gewesen, da der Bauherr bereit gewesen sei, die Fläche für den Gehweg kostenlos abzugeben. "Der Bauherr hatte lange Zeit eine gültige Genehmigung. Ich nehme ihm ab, dass er von den Fehlern nichts wissen konnte", ergänzte Heinz Nikola (FWG). Ganz anders sah dies Birgit Wiloth-Sacherer (SPD), die erklärte, es gehe nun ein Stück Gemeindefläche verloren und schaffe einen Präzedenzfall.
Gemeinsam mit ihren Fraktionskollegen Wolfgang Streicher enthielt sie sich später der Stimme, ebenso wie Alfons Hertweck (CDU). Er hielt aber dem Bauherren zugute, dass er auf die Gültigkeit der Genehmigung vertrauen durfte. Von einem guten Kompromiss sprach auch Miriam Engelhardt, die im Ablehnungsfall auch einen gegenteiligen Präzedenzfall wegen zu großer Härte befürchtete.
Man habe selber im Amt die Köpfe zusammengesteckt und versucht zu klären, was passiert sei, erläuterte Franz Lögler später. Fakt sei, man habe Pläne bekommen, "die einfach nicht in Ordnung waren", ohne dass dies für die Behörde sofort zu erkennen gewesen sei.
Autor: schö
