Bewährungsstrafe für wiederholtes Fahren ohne Führerschein / Fahrt einer Schwangeren als Notfall geltend gemacht.
GOTTENHEIM/FREIBURG. Milde stimmen konnte ein werdender, aber führerscheinloser Vater aus einen Tunibergdorf nicht nur einen Staatsanwalt, sondern auch einen Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg. Ursprünglich hatte der Staatsanwalt für eine zweite Autofahrt des Angeklagten ohne ...