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26. Juni 2010

Der werdende Vater trifft auf einen milden Richter

Bewährungsstrafe für wiederholtes Fahren ohne Führerschein / Fahrt einer Schwangeren als Notfall geltend gemacht.

GOTTENHEIM/FREIBURG. Milde stimmen konnte ein werdender, aber führerscheinloser Vater aus einen Tunibergdorf nicht nur einen Staatsanwalt, sondern auch einen Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg. Ursprünglich hatte der Staatsanwalt für eine zweite Autofahrt des Angeklagten ohne Führerschein innerhalb von vier Monaten auf eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung plädieren wollen. Da dem Angeklagten jedoch nicht zu widerlegen war, dass er bei der zweiten Fahrt Ende April 2010 seine schwangere Lebensgefährtin wegen starker Schmerzen zum Arzt fahren wollte, beantragte der Staatsanwalt dafür eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Am Ende des Prozesses, in dem es um eine führerscheinlose Trunkenheitsfahrt vom Januar 2010 in Gottenheim und um die führerscheinlose Fahrt am 29. April in Breisach ging, wurde der geständige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Bereits 2008 hat der Mann seinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren. Er bekam dafür eine Geldstrafe, sein Führerschein wurde eingezogen. Im Januar 2010 versuchte er einem Streit mit seiner neuen Lebensgefährtin in Gottenheim aus dem Weg zu gehen, in dem er sich ins Auto setzte. Als sie ihm die Autoschlüssel abnehmen wollte, startete er durch. Sie machte sich Sorgen, informierte sofort die Polizei. Als eine Streife 20 Minuten später auf den Hof fuhr, war er zurück. Dass er ohne Führerschein und erneut mit 1,2 Promille gefahren war, brachte ihm einen Strafbefehl mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe ein, gegen den er aber Einspruch einlegte.

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In aller Herrgottsfrühe des 29. April kontrollierte die Polizei in Breisach einen aus Frankreich kommenden Campingbus. Am Steuer saß der führerscheinlose Angeklagte, auf dem Beifahrersitz seine schwangere Lebensgefährtin. Da sie ihren Führerschein vorzeigen konnte, übernahm sie nach der Kontrolle das Steuer. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass diese Fahrt ein Notfall gewesen sei. Er habe mit seiner Lebensgefährtin am Rhein übernachtet. Am Morgen habe sie plötzlich starke Unterleibsschmerzen bekommen. Und da sie schon einmal vorzeitige Wehen bekommen hatte, wollten sie sofort zu ihrem Arzt in Breisach fahren. Damit sie nicht fahren musste, habe er sich hinter das Steuer geklemmt.

Zur Bestätigung des damaligen kritischen Zustands der Lebensgefährtin legte seine Verteidigerin Viola Rischau dem Gericht ein ärztliches Attest vom 29. April vor. Dass die gesundheitlichen Probleme der Frau indessen kein Fahren ohne Führerschein rechtfertigen, wenn man, wie der Angeklagte über ein einsatzfähiges Handy verfügt und Hilfe herbeirufen kann, darüber waren sich Oberstaatsanwalt Villwock, Richter Ruby und die Anwältin einig. Stirnrunzeln hatte beim Richter die Aussage des Streifenbeamten hervorgerufen, der berichtet hatte, dass während der Kontrolle kein Wort über gesundheitliche Probleme der Schwangeren gefallen sei. Auch verwunderte es den Richter, dass die Kontrollierten die Polizei nicht um Hilfe gebeten hatten. "Daran habe ich in der Situation nicht gedacht", beteuerte der Angeklagte auf Nachfrage.

Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" haben am Ende sowohl Oberstaatsanwalt Villwock als auch Strafrichter Ruby doch dem Angeklagten Glauben geschenkt. Und deshalb hat er angesichts der besonderen Umstände für die Fahrt im April nur eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro bekommen. Die alkoholisierte führerscheinlose Fahrt vom Januar bleibt hingegen mit vier Monaten auf Bewährung geahndet worden. Aus beiden Strafen hat Richter Ruby die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung gebildet. Die fällige Führerscheinsperre hat er auf 18 Monate festgesetzt.

Autor: Peter Sliwka