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07. März 2009
Mehr Baufreiheit in der Au
In der Gottenheimer Au-Siedlung soll Platz für bauliche Nachverdichtung geschaffen werden
GOTTENHEIM. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für den von Stadtplaner Ulrich Ruppel vorgelegten Bebauungsplanentwurf "Au-Neuentwicklung" aus. Der Plan, der künftig drei alte Bebauungspläne und eine Polizeiverordnung ersetzen und eine sinnvolle Nachverdichtung erlauben soll, wird nun öffentlich ausgelegt.
Es gehe um eine sinnvolle Nachverdichtung im Gebiet der Au, betonte Bürgermeister Volker Kieber. Der neue Plan habe sich an den Befreiungen der zurückliegenden Jahre orientiert und solle das Bauen vereinfachen. Auch das Landratsamt lobe den neuen Entwurf, entspreche er doch dem Ziel der Landesregierung, Flächen zu sparen. Die älteste noch bestehende Regelung sei eine Polizeiverordnung von 1961, erläuterte Stadtplaner Ruppel. Es folgten die separaten Pläne für die Baugebiete Au 2 bis 4. Hauptmerkmal der Vorschriften sei jeweils ein so genannter Baufluchtenplan, der den Bauherren große Einschränkungen bei Neu- und Anbau auf ihrem Grundstück auferlege.Künftig gebe es grundstücksübergreifende Baufenster, die eine bessere und flexiblere Ausnutzung der recht großen Grundstücke erlaube, sagte Ruppel. Das Ziel sei es, eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen sowie die Pläne zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Weiterhin gebe es im Baugebiet noch fünf bis sechs recht große unbebaute Grundstücke, deren Eigentümer kämen nun auch in den Genuss der neuen Regelungen. Die Gemeinde bekomme auch ein neues Baugrundstück, hierfür sei ein Tel der Grünfläche an der ehemaligen Tankstelle vorgesehen. Grundsätzlich werde das Gebiet in zwei Bereiche eingeteilt, einem als Dorfgebiet ausgewiesenen Areal an der Umkircher Straße und einem allgemeinen Wohngebiet im übrigen Bereich. Das Dorfgebiet brauche man, weil es hier noch einige Nebenerwerbslandwirte gebe. Ein reines Wohngebiet sei heute nicht mehr zeitgemäß, weil dann auch kleine Geschäfte und Büros, die ein Wohngebiet aufwerten und mit Leben füllten, nicht zulässig seien.
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Generell sei künftig zweigeschossiges bauen in offener Bauweise bei einer Grundflächenzahl von 0,4 möglich. Erlaubt seien Einzel- und Doppelhäuser mit bis zu 50 Metern Länge, einer großen Bandbreite an Dachneigungen und bis zu fünf Wohneinheiten im Einzelhaus. Doch es gebe auch Problempunkte im Baugebiet. So gebe es einen um mehr als 2,50 Meter schwankenden Grundwasserspiegel in der Au. Da im Grundwasser aber nicht gebaut werden solle, gebe es nun einen Tiefenplan für die Bauherren. Um den Gefahren bei Hochwasser zu begegnen wurde zudem ein Höhenplan erarbeitet, aus dem die Mindesthöhe des Erdgeschosses für jedes Grundstück ersichtlich ist, darunter sei der Bau einer weißen Wanne Pflicht. Weiterhin gebe es einen Plan für den Lärmschutz, der auch schon mögliche Veränderungen nach dem Bau der B 31 West berücksichtige.
Autor: Mario Schöneberg
