Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

27. Juli 2010

Mehr Freiheiten für die Bauherren

In Gottenheimer Baugebiet Steinacker-Berg / Straßenarbeiten nach der Sommerpause.

GOTTENHEIM (schö). Einstimmig erhoben die wenigen nicht befangenen Gottenheimer Gemeinderäte den geänderten Bebauungsplan Steinacker/Berg zur Satzung. Durch diese zweite Planänderung sollen die Festsetzungen und Vorschriften zugunsten von mehr Gestaltungsspielraum für die Bauherren gelockert werden, erläuterte Stadtplaner Ulrich Ruppel. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, könnten sie im vereinfachten Verfahren vorgenommen werden. Bei der Offenlage gab es keine wesentlichen Stellungnahmen.

An zwei Stellen wurden die Baugrenzen verschoben, einmal um zwei Einzelhäuser statt eines Doppelhauses zu ermöglichen, sowie um ein unförmiges Grundstück überhaupt sinnvoll nutzbar zu machen. Zudem darf künftig der Fußboden im Erdgeschoss bis zu einem Meter über Straßenniveau liegen. Vorher war nur ein halber Meter erlaubt, was Probleme an Hanggrundstücken hervorrief. Die erlaubte Gesamthöhe bleibt gleich. Mehr Spielraum gibt es bei den Dachformen.

Einstimmig wurden die Arbeiten für die Erneuerung der Kanal- und Abwasserleitungen in Teilen des Oberdorfs und im Kirchweg vergeben. Für 732 400 Euro brutto ging dabei der Auftrag an die Merdinger Tiefbaufirma Baldinger; für die Arbeiten im Kirchweg bekam die Firma Knobel-Bau aus Hartheim für 30 000 Euro den Zuschlag. Beide Angebote lagen rund ein Drittel unter den ursprünglich veranschlagten Bausummen. Die Arbeiten sollen nach der Sommerpause beginnen und in vier Abschnitten erfolgen, in der Bötzinger Straße wird zudem die Straßenbeleuchtung erneuert. Bei Bedarf wird der Verkehr über die Bergstraße umgeleitet.

Werbung

Autor: schö