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05. Januar 2012
Nicht genügend Räte für die Beschlussfassung
GOTTENHEIM (schö). Der Satzungsbeschluss für die erste Änderung der Ortsbebauungspläne "Oberdorf" und "Unterdorf" stand auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Kernpunkt der Änderungen war eine Regelungslücke, da die ursprünglichen Pläne laut Hauptamtsleiter Ralph Klank keinerlei Regelung zur Zulässigkeit des Baus von Garagen, Carports, Stellplätzen und sonstigen Nebenanlagen auf den laut Plan eigentlich nicht überbaubaren Grundstücksflächen enthalten haben. Doch während der nun neu bearbeitete Bebauungsplan fürs Oberdorf einstimmig zur Satzung erhoben werden konnte, meldete sich im Bereich Unterdorf ein Gemeinderat mehr als vorgesehen als befangen, so dass die Anzahl der übrigen nicht befangenen Räte nicht mehr für einen Beschluss ausreichten. Der Punkt wurde daher vertagt.
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Autor: schö
