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22. Januar 2009
Ortssanierung mit Visionen
Gottenheimer Gemeinderat beriet über Ziele im Gebiet Ortskern II / Finanzielle Grenzen
GOTTENHEIM. Ein positives Fazit zog Mike Lux von der Firma "Steg Stadtentwicklung" für die vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet "Ortskern II". Im Landessanierungsprogramm wird es mit aktuell 833 000 Euro gefördert. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll nun das genaue Sanierungsgebiet festgelegt und die Sanierungssatzung beschlossen werden.
Nachdem im Juni 2008 der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen gefasst und ein vorläufiges Sanierungsgebiet beschlossen worden war, habe die Firma "Steg" das Gebiet einer Bestandsaufnahme unterzogen, die Träger öffentlicher Belange gehört sowie die Bewohner befragt, berichtete Lux. Etwas weniger als die Hälfte der betroffenen Anwohner habe geantwortet. Dabei sei herausgekommen, dass bei rund einem Drittel die Bereitschaft zur Sanierung ihrer Häuser bestehe, etwa 38 Prozent seien noch unentschlossen. Weiterhin sei niemand komplett mit dem Zustand seines Hauses zufrieden, es gebe aber auch keine absolut desolaten Gebäude.Zum Sanierungsgebiet "Ortskern II" gehören zum einen die Bahnhofstraße bis hin zur Bötzinger Straße mit dem Bahnhofsgebäude und noch freien Grünflächen, die Areale um Schule und Kindergarten sowie im zweiten Teil Grundstücke ums Rathaus und östlich der ehemaligen Tankstelle, die bei der vorherigen Sanierung keine Berücksichtigung fanden. Mike Lux schlug hier insbesondere für die Freiflächen an der Bahnhofstraße, wo eine neue Ortsmitte entstehen könnte, einen Ideenwettbewerb vor. Zudem gebe es Potenzial für Nachverdichtung.
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Auf die kritische Nachfrage von Birgit Wiloth-Sacherer (SPD), warum denn in der Vorlage schon Ideen wie ein Bürgerzentrum oder eine Markthalle auftauchen, erklärte Bürgermeister Volker Kieber, dass man bei der Begründung für die Sanierungsanträge doch Visionen brauche, sonst bekomme man keine Gelder vom Land. Die konkreten Projekte müssten nun gemeinsam entwickelt werden.
Bürgermeister Kieber ergänzte, dass es sich bei den Ideen um ein städtebauliches Optimum handle, was als Grundlage für die Förderanträge beim Regierungspräsidium gelten solle. Ob Gottenheim dies alles stemmen könne, sei in Zeiten der Krise sowie wegen der anstehenden Sportplatzverlagerung noch nicht klar. Zudem sei vieles erst nach einer Aufstockung der Fördersumme möglich. Stadtplaner Lux riet den Gemeinderäten, eine Genehmigungspflicht für gravierende Veränderungen im Sanierungsgebiet zu erlassen.
Das Verfahren soll bis zum Ende des Jahres 2016 befristet werden. Private Sanierungen werden gefördert, wenn sie umfassend und wirtschaftlich seien. Die Räte sprachen sich bei privaten Sanierungen für einen öffentlichen Fördersatz von 35 Prozent der Bausumme und eine Deckelung der Förderhöhe von 30 000 Euro aus. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz kann sich die Förderung noch etwas erhöhen. Private Ordnungsmaßnahmen sollen zu 50 Prozent gefördert werden. Eine Restwertentschädigung nach einem Abriss gibt es nur bei einer Neubebauung.
Autor: Mario Schöneberg
