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30. September 2010
Poller, Zeitlimit und Strafzettel
Gottenheim zügelt Verkehr.
GOTTENHEIM (schö). Das Thema Verkehrssicherheit war Thema der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bauamtsleiter Andreas Schupp erläuterte die Probleme und neue verkehrsrechtliche Anordnungen, der Gemeinderat stimmte den Vorhaben später einmütig zu. Man sei die Gottenheimer Problempunkte mit Vertretern der Polizei und der Verkehrsbehörde vom Landratsamt abgegangen.
Im Bereich Baugebiet Steinacker/Berg seien nun die Beschilderungen komplett, auch die Bügel am Fuß- und Radweg entlang der Wasenweiler Straße seien aufgestellt. Die Probleme mit der Parksituation im Bereich Hauptstraße/Kirchweg seien hingegen hausgemacht. Gerade Anwohner würden hier oft auf dem Gehweg parken. Man habe von Seiten der Verwaltung das Gespräch gesucht, seitdem habe sich die Situation etwas verbessert. Sollte das nicht ausreichen, müsse man die Falschparker aufschreiben und ihnen Strafzettel zukommen lassen, erklärte Schupp.
Vor den Geschäften in der Hauptstraße habe sich die Situation verbessert, seitdem die Parkzeit während der Öffnungszeiten durch Beschilderung auf eine Stunde begrenzt sei. In der schwierigen Einmündung der Bahnhofstraße auf die Hauptstraße habe die Verkehrsbehörde eine Markierung des Fußgängerüberwegs abgelehnt. Auch im Erlenhain werde es keine Parkregelung geben, wohl aber zwei Halteverbote an gefährlichen Stellen im Gewerbegebiet. Der Hinterfalterweg, der oft als unerlaubte Ausweichstrecke genutzt werde, bekomme hinterm Bach in Richtung Gewerbegebiet einen Poller, der künftig das unerlaubte Durchfahren verhindern soll. Durch die neue B 31 werde er von der Bötzinger Straße abgehängt.
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Ein großes Problem sei auch die Situation vor der Bäckerei in der Hauptstraße, erläuterte Schupp. Er habe mal morgens Fotos gemacht, als drei LKW gleichzeitig abgeladen hätten. Das anschließende Gespräch habe nichts gebracht. Hier soll der Gehweg durch Poller und Ketten sicherer gemacht werden. Viele Autofahrer würden noch ziemlich flott über den Gehweg auf die zwei Kundenparkplätze fahren oder sonst an ungeeigneter Stelle halten und damit Fußgänger gefährden.
Autor: schö
