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11. Februar 2009 16:51 Uhr
Tuniberg
Säugling von Vater drastisch misshandelt
Ein nach eigenen Angaben überforderter Vater, der seinen Sohn im Säuglingsalter mit Gewalt fütterte und behandelte, wurde gestern vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Ein 42-jähriger Handwerker aus einer Tuniberggemeinde veantwortet sich seit heute vormittag vor dem Amtsgericht in Freiburg wegen Misshandlung seines neun Monate jungen Säuglings. Der Angeklagte hat einen Teil der Vorwürfe gestanden und zugegeben, dass er seinen Sohn im August "unsanft gefüttert" und mit einem Lätzchen geknebelt habe. Er habe sich damals überfordert gefühlt.
Am 27. August erstattete die Frau des Angeklagten in Begleitung eines Anwalts Anzeige bei der Polizei. Sie beschuldigte ihren Ehemann, das gemeinsame Wunschkind geschlagen, mit Gewalt gefüttert und geknebelt zu haben. Als Beweis legte sie zwei Videobänder vor. Schon seit Wochen hatte sie den Verdacht gehegt, dass ihr Mann dem Kind während ihrer beruflichen Abwesenheit etwas antue. Immer wieder hatte das Kind rötliche Flecken aufgewiesen. Einmal hatte sie auch ein klatschendes Geräusch aus dem Bad gehört. Sie war dazu gekommen, als ihr Mann gerade die Hand wie zum Schlag erhoben hatte. Der Sohn lag auf dem Bauch und hatten einen stark geröteten und heißen Po. Ihr Mann habe jedoch jegliches Schlagen des Kindes abgestritten.Werbung
Seit diesem Vorfall hatte sich bei der Mutter Argwohn eingenistet. Sie stellte fest, dass ihr Sohn kaum mehr lachte und oft weinte, wenn er mit dem Vater zusammen war. Um der Sache auf den Grund zu gehen, versteckte sie eine Videokamera im Wohnzimmer in einer Schublade. Die Kamera nahm kein Bild, aber den Ton eines schreienden Kindes auf. Und dazwischen war immer wieder ein Klatschen zu hören. Drei Tage später positionierte die Mutter die Kamera so, dass sie die Babywippe aufnehmen konnte.
Was sie bei ihrer Heimkehr zu sehen bekam, erschreckte sie zutiefst. Ihr Mann schrie das Kind an, stopfte dem Säugling einen Teil des Lätzchens mit Gewalt in den Mund, fixierte seine Ärmchen unter den Bauchgurt der Babywippe und schlug ihm immer wieder ins Gesicht. Dann musste sie ansehen, wie er das Kind unter Beschimpfungen und mit roher Gewalt fütterte. Wollte der Säugling seinen Mund nicht öffnen, drückte er seinen Kiefer mit einer Hand auseinander und stopfte ihm den Löffel mit dem Essen so tief in den Mund, dass er zu würgen begann. Danach knebelte er das Kind erneut und hinderte es so am Schreien.
Insbesondere das Knebeln sei eine lebensgefährdende Behandlung gewesen, stellte die Rechtsmedizin fest. Das Kind hätte ersticken oder im Falle eines Erbrechens Speisereste in die Lunge einatmen können. Die Staatsanwaltschaft geht auch davon aus, dass der 42-Jährige seinem Kind Anfang August den Oberschenkel gebrochen hat. Anders als durch rohe Gewalt lasse sich der Bruch an der Stelle kurz oberhalb des Knies nicht erklären, informierte ein Sachverständiger der Uni-Klinik Freiburg das Gericht. Die Erklärung des Angeklagte, der Säugling habe sich den Bruch im Gitterbett selbst beigebracht, wies er zurück: "Die dafür notwendige Kraft hat kein Säugling".
Ein Psychiater hat bei dem Angeklagten, der aufgrund eines Rückenleidens seit 2004 arbeitsunfähig ist, keine Hinweise auf eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit erkennen können. Die Frau des Angeklagten hat zwischenzeitlich die Scheidung eingereicht und das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn. Jetzt sei der Junge wieder fröhlich und plappere anders als zuvor vor sich hin. Entsetzt hatte sie, dass ihr Mann das Kind genauso streng wie seine drei Hunde erziehen wollte. Er habe das Kind des öfteren laut angeschrieen. Auf die Frage, ob er dieses Anschreien eines Säugling für gut halte, habe er ihr geantwortet: "Meine Erziehungsmethode trägt schon Früchte. Dir tanzt er schon auf dem Kopf herum."
Autor: Peter Sliwka
