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18. März 2010
Ungutes Gefühl bei Befreiungen im Baugebiet
Gottenheim ändert Vorgaben.
GOTTENHEIM (schö). Ist der Bebauungsplan für das Baugebiet "Steinacker-Berg" nach den vorgesehenen Änderungen noch gerecht oder werden Bauherren, die sich bisher an die geltenden Regeln gehalten haben, nach der Einarbeitung neuer Befreiungen zu stark benachteiligt? Diese Fragen beschäftigten die gerade mal fünf zum Baugebiet nicht befangenen Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.
Es gehe darum, nun die bisherigen Befreiungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten und damit den Bauherren mehr Freiheiten zu gewähren, betonte Bürgermeisterstellvertreter Kurt Hartenbach, der für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung für den im Baugebiet wohnenden und wie sieben Räte ebenfalls befangenen Bürgermeister Volker Kieber übernommen hatte.Die vorgesehenen Änderungen würden jedoch nicht das Grundgefüge des Bebauungsplanes außer Kraft setzen, betonte Stadtplaner Ulrich Ruppel. Daher könne man für die Planänderung das im Baugesetzbuch vorgesehene, beschleunigte Verfahren anwenden. Man gebe nur gestalterische Zielsetzungen zugunsten von mehr Spielraum der Bauherren auf. Kernpunkte sind neben neuer großzügiger Baugrenzen für drei Grundstücke die Erhöhung der maximalen Erdgeschoss-Bodenhöhe von bisher 50 Zentimetern auf einen Meter, die Verbreiterung der maximalen Bautiefe von 12 auf 13 Metern, bei Doppelhäusern sogar auf 16 Metern, die Zulässigkeit auch flacherer, Dachformen und der Verzicht auf Dachüberstände.
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Warum man wegen topographischer Probleme bei wenigen Grundstücken einen ganzen Plan ändere, fragte Birgit Wiloth-Sacherer (SPD). Sie kritisierte auch die großzügigeren Regelungen für Dachformen und die Bautiefen, diese seien ungerecht gegenüber denen, die sich bisher an die Vorschriften gehalten haben. Sie stimmte als Einzige gegen diese Änderungen. Die Frage der Fairness warf auch Miriam Engelhardt (Frauenliste) auf und bat um stichhaltige Argumente für die Notwendigkeit der Änderungen, während ihre Fraktionskollegin Claudia Faller-Tabori betonte, es gebe immer Leute , die sich mehr Rechte rausnehmen als andere.
Man brauche in den Hanglagen größere Flexibilität bei der Fußbodenhöhe im Erdgeschoss, erläuterte Andreas Schupp vom Bauamt. Andernfalls säße das Erdgeschoss teilweise noch in der Erde. Und die größere Bautiefe mache Sinn, weil es sonst Probleme gebe, bestimmte Häuser mit Garagen auf schmalen Grundstücken unterzubringen. Dass ein Haus aus einem Fertighauskatalog nicht immer auf jedes Grundstück passe, gab Stadtplaner Ruppel zu bedenken. Die 12 Meter Bautiefe dienten auch dem Nachbarschutz gegen eine zu große Verschattung. Dennoch stimmten vier Räte für die vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplans.
Autor: schö
