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21. Januar 2012
Gemeinderat Hartheim verabschiedet neue Polizeiverordnung
Gemeinderat Hartheim verabschiedet neue Polizeiverordnung.
HARTHEIM. Wie die Gemeinderäte in Hartheim von Verwaltungsmitarbeiterin Stephanie Glockner erfuhren, wird die in einer Fassung aus dem Jahr 1991 vorliegende Polizeiverordnung der Gemeinde nach 20 Jahren automatisch außer Kraft gesetzt. Sowohl allgemeine Umstände, als auch Rechtslage und Rechtsprechung haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Zeit also für eine neue Verordnung, wie sie den Räten nun von Stephanie Glockner vorgestellt wurde.
"Die neue Verordnung beinhaltet Anpassungen, die sich auf Regelungen beziehen, welche sich zwischenzeitlich als unzureichend erwiesen hatten", erklärte Glockner. Ziel der Polizeiverordnung ist es, Gefahren abzuwenden, die die öffentliche Sicherheit bedrohen, sowie Störungen zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Für Gemeinderat Jürgen Stein (SPD) stellte sich dabei jedoch die Frage, ob das "alles nur Theorie ist", oder ob es Sanktionen gebe, sofern die Regelungen nicht eingehalten werden. Stein zielte mit seinem Einwand vor dem einstimmigen Ratsbeschluss vor allem auf den Passus "Lärm von Sport- und Spielplätzen", welcher sich durch eine Aktualisierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ändert, wodurch wiederum eine Privilegierung der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Ballspielplätzen resultierenden Geräusche eingeführt worden ist.Werbung
In der Vorlage waren nun für Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt liegen, Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr sowie von 20 bis 8 Uhr vorgegeben, wobei ein unter Aufsicht geführter Spiel- und Trainingsbetrieb auf Sportplätzen bis 22 Uhr möglich sei. Die Beschränkungen gelten der Vorlage zufolge nicht für Kinderspielplätze, deren Benutzung auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beschränkt ist – für die Geräuschentwicklung dort andere Regelungen als die Polizeiverordnung.
Uneins waren sich die Räte bei einem weiteren Punkt: den Ruhezeiten bei "Haus und Gartenarbeiten", wozu auch das Ausklopfen von Daunendecken, Matratzen oder Teppichen im Freien gehört oder das Holzspalten, Sägen oder Hämmern. Solche Tätigkeiten sollten laut Entwurf nicht in der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr sowie von 20 bis 8 Uhr ausgeführt werden, "sofern sie zu erheblichen Belästigungen anderer führen können". Auf eine Mittagszeit bis 14 Uhr könnten sich die Bürger gut einrichten befand Dorothea Hauß (Frauenliste), während Gottfried Link (CDU) und Peter Henning (FWG) mit einer kürzeren Ruhezeit nur bis 13.30 Uhr liebäugelten – wofür sie in der für diese Regelung gesondert getätigten Abstimmung dann auch ein Mehrheitsvotum bekamen.
Ebenfalls von der Aktualisierung der Polizeiverordnung betroffen sind die Hartheimer Hundebesitzer: "Hunde sind im Gemeindebereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen." Hundekot sei überdies unverzüglich vom Halter oder Hundeführer zu beseitigen. Auf die Frage von Feldkirchs Ortsvorsteherin Antoinette Faller (CDU), ob denn eine Ausdehnung dieser Regelung auch auf landwirtschaftliche Flächen möglich sei, ließ Stephanie Glockner wissen, dass es für solche Bereiche andere Instrumentarien gebe.
Neu formuliert ist in der Polizeiverordnung auch ein Passus zum unerlaubten Plakatieren: Wer verbotenerweise wild plakatiere oder Flächen beschrifte oder bemale, müsse sein Werk unverzüglich beseitigen. Die Beseitigungspflicht gelte auch für Veranstalter oder weitere für Plakatanschläge oder Bemalungen und Beschriftungen verantwortliche Personen.
Autor: Susanne Müller
