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24. Januar 2012

Grünes Licht für Kieswerk

Zipfel darf Anlage bauen.

HARTHEIM (sam). Das Kieswerk Zipfel liegt im Außenbereich der Hartheimer Gemarkung. Damit das Landratsamt eine vom Betreiber beantragte Transportbetonmischanlage genehmigen kann, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan benötigt. Diesem Plan, an den ein Durchführungsvertrag gekoppelt werden soll, erteilten die Gemeinderäte einstimmig grünes Licht.

"Die Gemeinde wird eine Konzessionserweiterung zum Nassabbau auf dem Areal des Kieswerkes Zipfel grundsätzlich zustimmend begleiten", erklärte Bürgermeisterin Kathrin Schönberger. Dazu sollte der Bauherr jedoch vonseiten der Gemeinde auf die eingereichten Pläne festgelegt werden, betonte Bauamtsleiter Dietmar Siebler. Siebler zufolge soll es zudem aus früherer Zeit im Zuge einer sogenannten Rohstoffsicherung mündliche Zusagen gegenüber dem Kieswerksbetreiber geben, die einen zusätzlichen Ausbau in die Tiefe (ohne weitere Flächenausdehnung) erlauben.

Zu sehen soll die beantragte Transportbetonmischanlage für die Hartheimer Bürger kaum sein. Der Bauherr werde die neue Siloanlage sechs Meter unter dem Straßenniveau errichten und in einem Abstand von rund 80 Metern Entfernung zur Kreisstraße K 4935 zwischen Hartheim und Feldkirch, wie Planer Kornelius Brenner vom Büro Brenner-Dietrich-Dietrich den Räten schilderte.

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Brenner zufolge wurde ein Lärmgutachten erstellt, wobei alle Werte eingehalten werden: Die nächstliegende Wohnbebauung werde nicht beeinträchtigt. Ergänzungen seien in Bezug auf die Nutzungszeiten der neuen Anlage erfolgt. Es soll einen reinen Tagbetrieb geben, in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Statt der Kiesfuhren soll es künftig mehr Betontransporte geben. Veranschlagt seien maximal 65 Betonmischer, somit 130 Fahrten täglich, die 530 Kubikmeter Beton verfrachten. "Das sind Spitzenwerte, das Gutachten ist auf das Maximum konzipiert", betonte Brenner. Sollte es zu einer Einstellung des Kiesabbaus kommen, verpflichtet sich der Betreiber überdies zur Entfernung der Bauanlagen.

"Ist das auch rechtlich gesichert?", erkundigte sich diesbezüglich Werner Imm (FWG), und bekam dazu ein positives Signal durch den Planer: "Diese Regelung greift, sofern der Betrieb erlischt." Dies könne auch im Durchführungsvertrag noch einmal zusätzlich aufgenommen werden, schlug der Planer vor. Und sollte es für die Realisierung nun noch kleinere Verzögerungen oder Änderungen geben, so ist der Bebauungsplanentwurf nach Brenners Worten so gestaltet, dass dieser nicht noch einmal geändert werden müsse. Nach dem einstimmigen Ratsbeschluss soll der Bebauungsplanentwurf nun für einen Monat in die Offenlage.

Autor: sam